Allgemeine Geschäftsbedingungen von Radancy

PARTEIEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radancy, einschließlich der ergänzenden Bedingungen (wie unten definiert, zusammen die „Bedingungen“), regeln die Erbringung von Diensten (wie unten definiert) zwischen TMP Worldwide Germany GmbH, handelnd unter dem Namen Radancy („Radancy“), und dem Unternehmen, das eine Bestellung für Dienste aufgibt („Kunde“). 

Radancy und der Kunde können jeweils als eine „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.

VERTRAGSUNTERLAGEN

Die ergänzenden Bedingungen in Anhang A (die „ergänzenden Bedingungen“) gelten in dem Umfang, in dem der Kunde die entsprechenden in Anhang A aufgeführten Dienste erwirbt.

Der Kunde kann Dienste durch den Abschluss eines oder mehrerer Bestelldokumente (jedes dieser Dokumente ist ein „Bestellformular„) erwerben. Jedes Bestellformular, das von jeder der Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wird, gilt als Bestandteil dieser Bedingungen (zusammen die „Vereinbarung“), die den Zugang des Kunden zu und die Nutzung der in diesem ausgefertigten Bestellformular genannten Dienste regeln. Jedes von den Parteien unterzeichnete Bestellformular stellt eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

VERBINDLICHE VEREINBARUNG

Mit der Unterzeichnung eines Bestellformulars erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen der Vereinbarung einverstanden. Die Person, die das Bestellformular im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person unterzeichnet, sichert zu und gewährleistet, dass sie befugt ist, dieses Unternehmen oder diese andere juristische Person an die Vereinbarung zu binden.

1. Umfang der Vereinbarung.

Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung bestimmter Software („Software“) und zugehöriger Dienste von Radancy sowie den Zugang und die Nutzung seitens des Kunden, sie werden auf gehosteter Software-as-a-Service-Basis über die proprietäre Talentakquisitionsplattform von Radancy (die „Radancy-Plattform“) zur Verfügung gestellt (zusammen die „gehosteten Software-Dienste“), und oder bestimmte professionelle Dienste, Beratungsdienste oder sonstige nicht gehostete Dienste („sonstige Dienste“ und zusammen mit den gehosteten Software-Diensten die „Dienste“), jeweils wie ausdrücklich im Bestellformular angegeben.

Das Bestellformular muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. das Datum des Inkrafttretens und die Laufzeit des Bestellformulars;
  2. eine Beschreibung der von Radancy im Rahmen des Bestellformulars zu erbringenden Leistungen und etwaiger Liefergegenstände (wie in Abschnitt 7definiert); und
  3. die damit verbundenen Gebühren.

2. Gehostete Softwaredienste und sonstige Dienste.

  1. Gehostete Software-Dienste. Wenn sich das Bestellformular auf gehostete Softwaredienste bezieht, gewährt Radancy dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer wie unter Abschnitt 11. f), nicht unterlizenzierbares Recht, ausschließlich während der Laufzeit (wie in Abschnitt 4.b definiert) auf die gehosteten Softwaredienste zuzugreifen, die ausdrücklich in diesem Bestellformular aufgeführt sind, und diese zu nutzen.
  2. Änderungen an den Diensten. Radancy ist berechtigt, soweit es für den Kunden zumutbar ist, die Funktionalität der gehosteten Softwaredienste oder sonstigen Dienste zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Eine solche Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie nur unwesentliche Bestandteile der von Radancy erbrachten gehosteten Softwaredienste betrifft (wie z.B. bloße Design- oder Darstellungsänderungen, die die Funktionalität der gehosteten Softwaredienste nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen) oder aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (i) die Unterauftragnehmer von Radancy bei der Erbringung ihrer Dienste Störungen ausgesetzt sind, (ii) die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist, (iii) die Änderung aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung erforderlich ist oder (iv) ähnliche wichtige Gründe vorliegen, die die betreffende Änderung unter Abwägung dieser Gründe mit den Interessen des Auftraggebers für diesen zumutbar machen. Keine derartige Änderung, Aktualisierung, Abänderung, Ergänzung, Revision oder Ersetzung darf die Funktionalität der gemäß dem Bestellformular bereitgestellten gehosteten Softwaredienste wesentlich verringern.
  3. Sonstige Dienste. Wenn sich das Bestellformular auf sonstige Dienste bezieht, wird Radancy für den Kunden die in diesem Bestellformular genannten sonstigen Dienste ausschließlich während der im Bestellformular genannten Frist erbringen.
  4. Betriebszeit. Der Kunde hat während 98 % der Zeit, die in einem Kalendermonat gemessen wird, Zugang zu den gehosteten Softwarediensten, 24 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche, 365 Tage pro Jahr, ausgenommen geplante und ungeplante Wartungen. Die von Radancy angeordnete Wartung ist in dieser Messung der Dienstverfügbarkeit nicht enthalten. Radancy wird den Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig in Textform über geplante Wartungsarbeiten informieren. Radancy behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, bei Bedarf unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist. Radancy ist nicht verantwortlich für Ausfallzeiten, die durch öffentliche Internet-Systeme oder andere Systeme außerhalb seiner direkten Kontrolle verursacht werden.
  5. Unterauftragnehmer. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Radancy Unterauftragnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung beauftragen kann. Jede Handlung oder Unterlassung eines solchen Unterauftragnehmers gemäß der Vereinbarung, die, wenn sie von Radancy vorgenommen oder unterlassen worden wäre, zu einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung geführt hätte, gilt als wesentliche Verletzung der Vereinbarung durch Radancy.
  6. Verbundene Unternehmen. Radancy ist berechtigt, ein verbundenes Unternehmen von Radancy einzusetzen, um die Verpflichtungen von Radancy aus der Vereinbarung zu erfüllen, einschließlich der Erbringung der im Bestellformular aufgeführten Dienste. Soweit ein verbundenes Unternehmen von Radancy solche Verpflichtungen erfüllt, gelten alle Verweise auf Radancy in der Vereinbarung als Verweise auf dieses verbundene Unternehmen. Alle Handlungen und/oder Unterlassungen eines solchen verbundenen Unternehmens gemäß der Vereinbarung, die, wenn diese Handlung oder Unterlassung von Radancy vorgenommen oder unterlassen worden wäre, zu einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung geführt hätten, gelten als wesentliche Verletzung der Vereinbarung durch Radancy. Der Begriff „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, jede Körperschaft oder jede andere Geschäftseinheit, die von einer Partei kontrolliert wird, die Kontrolle über eine Vertragspartei ausübt oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht, und für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ den Besitz von rechtlich oder wirtschaftlich, direkt oder indirekt, fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der stimmberechtigten Aktien oder Mitgliedschaftsanteile einer Körperschaft oder einer anderen Geschäftseinheit.

3. Rechte und Pflichten des Kunden.

  1. Materialien des Kunden.
    1. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Radancy ist der Kunde Eigentümer aller Daten und trägt die Verantwortung für alle personenbezogenen Daten (wie im Datenschutzzusatz definiert), die Radancy vom oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Diensten übermittelt werden (zusammen „Kundendaten“), sowie für alle anderen Informationen oder Materialien, die vom oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Diensten übermittelt werden, einschließlich aller Stellenbeschreibungen und begleitenden Grafiken, Texte, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen (zusammen mit den Kundendaten die „Kundenmaterialien“). Der Kunde wird mit Radancy zusammenarbeiten, um Radancy rechtzeitig Zugang zu allen Kundenmaterialien zu gewähren, die für Radancy vernünftigerweise notwendig sind, um die im Bestellformular genannten Dienste zu erbringen, einschließlich (soweit zutreffend) Zugang zu seinem Applicant Tracking System („ATS“) oder einer anderen Quelle von Stellenangeboten, was die Bereitstellung von Links, Benutzernamen, Passwörtern oder anderen Informationen des Kunden beinhalten kann, die vernünftigerweise notwendig sind, um Radancy den Zugang zum ATS des Kunden oder einer anderen Quelle von Stellenangeboten zum Zweck der Nutzung von APIs Dritter zu ermöglichen. Soweit Radancy die Karriereseite des Kunden (wie in den ergänzenden Bedingungen definiert) über eine API in das ATS des Kunden integriert, erkennen die Parteien die „API-Nutzungsrichtlinie“ von Radancy unter www.radancy.com/API-Use-Policy an und willigen in sie ein.
    2. Während der Laufzeit der Vereinbarung gewährt der Kunde Radancy hiermit eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare (außer wie gemäß Abschnitt 12.f zulässig), nicht unterlizenzierbare (außer an verbundene Unternehmen von Radancy und Unterauftragnehmer von Radancy und seinen verbundenen Unternehmen ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienst) Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen oder sonstigen Darstellung und Aufführung, Änderung, Erstellung abgeleiteter Werke, Speicherung (einschließlich routinemäßiger Datensicherung), Übertragung und sonstigen Nutzung von Kundenmaterialien, soweit dies zur Bereitstellung der Dienste für den Kunden gemäß der Vereinbarung angemessen erforderlich ist. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für alle Kundenmaterialien, die Radancy zur Verfügung gestellt werden. Alle Kundenmaterialien werden bei Beendigung der Vereinbarung nach angemessener Anweisung des Kunden an diesen zurückgegeben, zerstört oder unwiederbringlich gelöscht.
  2. Aggregation. Ungeachtet des Vorstehenden oder gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass Radancy und/oder seine verbundenen Unternehmen Kundendaten und abgeleitete Daten (wie in Abschnitt 7 definiert), die Radancy und/oder seinen verbundenen Unternehmen durch den Zugang des Kunden zu den Diensten oder deren Nutzung zur Verfügung gestellt werden, anonymisieren und zusammenfassen können (zusammen „aggregierte Daten“) zur Verfügung gestellt werden, und ist berechtigt, die aggregierten Daten zur Analyse, zur Verbesserung, zum Support, zur Bereitstellung und zum Betrieb der Dienste oder sonstiger Software oder Dienste zu verwenden, die von Radancy und/oder seinen verbundenen Unternehmen während und nach der Laufzeit angeboten oder zur Verfügung gestellt werden (wie in Abschnitt 4.b definiert), vorausgesetzt, dass solche aggregierten Daten zu jeder Zeit anonymisiert sind.
  3. Restriktionen.
    1. Der Kunde greift auf die Dienste zu und nutzt sie ausschließlich in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und allen anwendbaren Gesetzen, Satzungen, Verordnungen und Verhaltensregeln, die von Zeit zu Zeit in Kraft treten („anwendbares Recht“).
    2. Der Kunde darf Folgendes nicht tun und darf auch Dritten nicht gestatten, Folgendes zu tun: (i) Rückentwicklung, Dekompilierung, Disassemblierung, Modifizierung, Erstellung abgeleiteter Werke oder sonstige Versuche, den Quellcode von Diensten (einschließlich der damit verbundenen Software) zu erlangen, es sei denn, eine solche Einschränkung ist durch geltendes Recht ausdrücklich verboten; (ii) Kopieren, Reproduzieren, Modifizieren, Erstellen abgeleiteter Werke, Weiterverbreiten, „Rippen”, Aufzeichnen, Übertragen, Aufführen, Framen, Verlinken oder öffentliche Vorführung, Ausstrahlung oder Bereitstellung für die Öffentlichkeit oder jede andere Nutzung, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung oder des geltenden Rechts gestattet ist oder anderweitig gegen Rechte an geistigem Eigentum verstößt; (iii) Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, Leasing oder sonstige Monetarisierung oder Kommerzialisierung oder sonstige Gewährung des Zugriffs auf die Dienste (einschließlich der damit verbundenen Software) oder deren Nutzung durch Dritte, die nicht gemäß der Vereinbarung dazu berechtigt sind; (iv) Nutzung der Dienste für folgende Zwecke: (A) Benchmarking oder Wettbewerbsanalyse der Dienste; (B) die Entwicklung, Verwendung oder Bereitstellung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder -dienstes; oder (C) jegliche anderen Zwecke, die Radancy schaden oder einen kommerziellen Nachteil für Radancy mit sich bringen; (v) die Umgehung von Technologien, die von Radancy, seinen Lizenzgebern oder Dritten verwendet werden; (vi) die Entfernung oder Änderung von Urheberrechts-, Markenzeichen- oder anderen Hinweisen auf geistiges Eigentum (einschließlich zum Zweck der Verschleierung oder Änderung von Eigentums- oder Quellenangaben); (vii) Viren, Würmer oder Trojaner oder Programmierroutinen oder Angriffe (wie z.B. Denial of Service) zu verbreiten, die die Fähigkeit von Radancy, Zugang zu den Diensten (einschließlich der damit verbundenen Software) oder zu einem System oder Daten von Radancy anzubieten, beschädigen oder behindern können; (viii) Teile der Dienste zu löschen oder zu verändern, es sei denn, dies ist im Rahmen der Vereinbarung ausdrücklich gestattet; oder (ix) Data Mining, Roboter oder ähnliche Methoden zur Datensammlung oder -extraktion zu verwenden, die dazu bestimmt sind, Daten aus den Diensten abzuschöpfen oder zu extrahieren.

4. Laufzeit und Beendigung

  1. Beginn der Laufzeit. Die Vereinbarung tritt am Datum des Inkrafttretens, wie in dem Bestellformular definiert, in Kraft und bleibt bis zum Ablauf oder zur Kündigung des Bestellformulars gültig. Wenn das Datum des Inkrafttretens nicht Bestellformular angegeben ist, ist das Datum des Inkrafttretens das Datum, an dem der Kunde das erste Bestellformular unterzeichnet.
  2. Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit der Vereinbarung wird im Bestellformular festgelegt (die „anfängliche Laufzeit“). Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, verlängert sich die anfängliche Laufzeit automatisch um weitere Zeiträume von einem (1) Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und zusammen mit der anfänglichen Laufzeit die „Laufzeit“), es sei denn, eine der Parteien kündigt mindestens dreißig (30) Tage vor Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit die Nichtverlängerung an.
  3. Beendigung. Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei die Vereinbarung in erheblichem Maße verletzt (einschließlich der Nichtzahlung von im Rahmen der Vereinbarung fälligen Beträgen) und der Verletzung nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung Abhilfe verschafft wurde. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen oder einem Bestellformular können weder diese Bedingungen noch ein Bestellformular (einschließlich einer Leistungsbeschreibung oder Ähnlichem) ohne besonderen Grund gekündigt werden.
  4. Auswirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Jeder Ablauf oder jede Kündigung der Vereinbarung führt automatisch zum Ablauf oder zur Kündigung (je nach Anwendbarkeit) der Bereitstellung der Dienste. Der Ablauf oder die Kündigung der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit anderer Vereinbarungen zwischen den Parteien. Bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund: (i) wird der Kunde Radancy für alle bis zum Datum des Ablaufs oder der Kündigung der Vereinbarung erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten bezahlen; (ii) werden alle dem Kunden gewährten Rechte und Lizenzen sofort enden und der Kunde wird den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste unter der Vereinbarung einstellen; (iii) wird Radancy die Erbringung aller Dienste unter der Vereinbarung sofort einstellen (vorausgesetzt, dass Radancy auf schriftlichen Antrag des Kunden, der innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs der Vereinbarung gestellt wird, dem Kunden die Kundendaten für den Export oder das Herunterladen in einer von Radancy bestimmten Weise zur Verfügung stellt); und (iv) jede Partei wird alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, unverzüglich vernichten, mit der Ausnahme, dass diese Partei nicht verpflichtet ist, Kopien der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu vernichten, die (x) sich auf den Sicherungs-, Notfallwiederherstellungs- oder Geschäftskontinuitätssystemen dieser Partei befinden, (y) diese Partei gemäß geltendem Recht aufbewahren muss oder (z) zur Feststellung der Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind, wobei diese Kopien weiterhin der Geheimhaltungspflicht gemäß Abschnitt 8 unterliegen. Alle Bestimmungen, die notwendigerweise einen Fortbestand über eine Beendigung oder ein Auslaufen dieser Bedingungen hinaus erfordern, einschließlich des ersten Satzes von Abschnitt 3.a, Abschnitt 3.b, Abschnitt 3.c, Abschnitt 6, des ersten Satzes von Abschnitt 7, Abschnitt 8 bis Abschnitt 12 und dieses Abschnitts 4.düberdauern einen Ablauf oder eine Kündigung dieser Bedingungen.

5. Gebühren; Zahlung

  1. Gebühren. Der Kunde zahlt an Radancy alle im Bestellformular festgelegten Gebühren („Gebühren“) gemäß der Vereinbarung. Sofern im Bestellformular oder in den Zusatzbedingungen nicht anders angegeben, werden die Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind nicht erstattungsfähig.
  2. Bezahlung. Die Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Radancy durch den Kunden zu zahlen. Verspätete Zahlungen unterliegen Zinsen in Höhe von acht Prozent (8 %) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die ausstehenden Gebühren, berechnet ab dem Datum, an dem die Rechnung zur Zahlung fällig wird, bis einschließlich des Datums der tatsächlichen Zahlung, ob vor oder nach einem Urteil, es sei denn, diese Gebühren werden vom Kunden schriftlich in gutem Glauben angefochten. Ohne die Kündigungsrechte von Radancy in der Vereinbarung einzuschränken, kann Radancy die Erfüllung der Vereinbarung aussetzen, wenn Radancy nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung, dass eine solche Zahlung überfällig ist, die vollständige Zahlung erhalten hat.
  3. Steuern. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Dienstleistungssteuer, Mehrwertsteuer („MwSt“) oder anderer Steuern, die auf die Transaktion anwendbar sein können („Steuern“). Sofern diese von Radancy in Rechnung gestellt werden, werden sie in der entsprechenden Rechnung ausgewiesen und sind vom Kunden zu zahlen. Alle Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind frei von jeglichen Abzügen oder Einbehalten zu leisten, es sei denn, derartige Abzüge oder Einbehalte sind gesetzlich vorgeschrieben. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, von den gemäß der Vereinbarung an Radancy zu zahlenden Beträgen Abzüge oder Einbehaltungen für Steuern vorzunehmen, so hat der Kunde Radancy einen zusätzlichen Betrag zu zahlen, der nach Vornahme der Abzüge oder Einbehaltungen dazu führt, dass Radancy denselben Betrag erhält, auf den es ohne eine solche Verpflichtung zu Abzügen oder Einbehaltungen Anspruch gehabt hätte.

6. Radancy Building Blocks. Sofern nicht schriftlich bestätigt und für die eingeschränkten Lizenzen, die Radancy dem Kunden unter diesen Bedingungen ausdrücklich gewährt, behalten Radancy und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten (einschließlich jeglicher Software, auf die über diese Dienste zugegriffen werden kann, und jeglichem Quell- und Objektcode, der sich auf diese Software und/oder die Dienste bezieht) sowie alle damit verbundenen Design- und Geschäftsmethoden und alle andere Software, Firmware, Sequenzen, Skripte, Schnittstellen, Programmiercode, Applets, ausführbare Dateien, Objekte, Dateien, Dienstprogramme, Dienste, Technologie, Erfindungen, Entdeckungen, Entwürfe, Prozesse, Werkzeuge, Know-how, Konzepte, Techniken, Ideen, Vorlagen, Routinen und Methoden oder Urheberwerke, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen, die in Verbindung damit verwendet werden, und alle geistigen Eigentumsrechte daran, die von oder für Radancy (allein oder mit anderen) vor der Laufzeit oder unabhängig von den Diensten erdacht, geschaffen oder in die Praxis umgesetzt wurden oder die allgemeine Anwendbarkeit für das Geschäft von Radancy haben (zusammen mit allen Verbesserungen der vorgenannten Elemente) (zusammen „Radancy Building Blocks“). Vorbehaltlich des Vereinbarung gewährt Radancy dem Kunden hiermit in dem Umfang, in dem Radancy Building Blocks in die Liefergegenstände integriert und für die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden gemäß der Vereinbarung erforderlich sind, eine gebührenfreie, unwiderrufliche (außer im Falle der Verletzung einer Klausel der Vereinbarung), weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare (außer wie unter Abschnitt 12.f)), nicht unterlizenzierbare (außer an Unterauftragnehmer des Kunden ausschließlich zum Zweck der Nutzung der Liefergegenstände) Lizenz zur Vervielfältigung, Verteilung, Anzeige und Aufführung (ob öffentlich oder anderweitig), Änderung und Erstellung abgeleiteter Werke aller Radancy Building Blocks ausschließlich in dem Umfang, der für die eigene Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden erforderlich ist. Mit Ausnahme der hierin dargelegten Bestimmungen und soweit dies für den Kunden zur Ausübung seiner Rechte an den Liefergegenständen gemäß dieser Vereinbarung unbedingt erforderlich ist, wird dem Kunden durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung ein Recht oder eine Lizenz an den Radancy Building Blocks gewährt oder übertragen.

7. Liefergegenstände und abgeleitete Daten. Der Kunde ist Eigentümer (i) aller Urheberwerke und anderer kreativer Materialien, die von Radancy ausdrücklich für den Kunden gemäß der Vereinbarung erstellt wurden, wie sie im Bestellformular ausdrücklich als Liefergegenstände beschrieben sind (zusammenfassend „Liefergegenstände“), und (ii) aller Daten, die von Radancy im Rahmen dieser Vereinbarung aus (a) der Nutzung der Dienste durch den Kunden und/oder (b) der Nutzung der Kundenseiten durch die Endbenutzer des Kunden abgeleitet wurden („abgeleitete Daten“). Die Liefergegenstände und abgeleiteten Daten dürfen keine Radancy Building Blocks enthalten. Radancy überträgt hiermit dem Kunden alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an diesen Liefergegenständen und abgeleiteten Daten, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte und Eigentumsrechte, und erklärt sich damit einverstanden, diese zu übertragen, vorausgesetzt, dass der Kunde Radancy und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie unter Abschnitt 12.f)), nicht unterlizenzierbare (mit Ausnahme der Unterauftragnehmer von Radancy und seinen verbundenen Unternehmen) Lizenz erteilt zur Vervielfältigung, Verteilung, Anzeige und Aufführung (ob öffentlich oder anderweitig), Änderung, Erstellung abgeleiteter Werke, Hosting, Übertragung und anderweitigen Nutzung der Liefergegenstände und abgeleiteten Daten, soweit dies für die Erbringung der Dienste an den Kunden gemäß der Vereinbarung erforderlich ist. Ungeachtet des Vorstehenden kann Radancy nach vorheriger Ankündigung und mit Zustimmung des Kunden lizenzierte Stock-Fotos oder andere Werke im Eigentum Dritter einbeziehen, die bestimmten Nutzungsbeschränkungen unterliegen, einschließlich Dauer, Gebiet, Medien oder Erstellung von abgeleiteten Werken.  Radancy kann bei der Erstellung von Liefergegenständen auch künstliche Intelligenz einsetzen. In diesem Fall erstreckt sich das Urheberrecht des Kunden an diesen Liefergegenständen nur auf die in diesen Liefergegenständen enthaltenen Originalwerke.  Ungeachtet des Vorstehenden unterliegen alle Verletzungsansprüche gegen den Kunden, die auf der Verwendung von künstlicher Intelligenz beruhen, den Entschädigungsverpflichtungen von Radancy, wie in diesen Bedingungen dargelegt.

8. Vertraulichkeit/Datenschutz

  1. Vertraulichkeit. Im Zusammenhang mit der Aushandlung und Durchführung der Vereinbarung kann eine Partei (die „empfangende Partei“) vertrauliche Informationen (definiert in diesem Abschnitt 8.a) der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) erhalten. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Materialien, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei während der Laufzeit der Vereinbarung offengelegt werden, einschließlich Informationen über die Produkte, Software und Dienstleistungen einer Partei (unabhängig davon, ob schriftlich, mündlich, grafisch, elektronisch oder in anderer Form), die (i) als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind, (ii) im Falle mündlich offengelegter Informationen zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach ihrer Offenlegung als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind oder (iii) aufgrund der Art ihrer Offenlegung von einer vernünftigen Person als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt angesehen werden. Ohne den Umfang der vertraulichen Informationen von Radancy einzuschränken, stellen die Radancy-Plattform, die Software von Radancy (einschließlich der Software), die Produkte und Dienste von Radancy, die Radancy Building Blocks sowie die damit verbundenen Geschäftsbedingungen von Radancy, einschließlich der Preisgestaltung, vertrauliche Informationen von Radancy dar. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die Bedingungen des Abkommens als vertrauliche Informationen beider Parteien behandelt werden. Vertrauliche Informationen sind und bleiben das Eigentum der offenlegenden Partei. Die empfangende Partei ergreift während der Laufzeit und auch danach angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die in keinem Fall geringer sind als die Maßnahmen, die sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen Informationen ähnlicher Art anwendet. Die empfangende Vertragspartei darf vertrauliche Informationen nur im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung und in dem durch diese Vereinbarung erlaubten Umfang verwenden. Aus Gründen der Klarheit soll nichts in diesem Abschnitt 8 Radancy daran hindern, Kundenmaterialien, Liefergegenstände, abgeleitete Daten oder aggregierte Daten gemäß der Vereinbarung zu verwenden. Die empfangende Vertragspartei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Vertragspartei ihren Mitarbeitern, Unterauftragnehmern oder Beratern offenlegen, die diese Informationen für die Erfüllung der Vereinbarung benötigen (vorbehaltlich von Offenlegungsbeschränkungen, die mit den hierin dargelegten vergleichbar sind). Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, (x) soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund einer Anordnung oder Forderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle oder im Zusammenhang mit einem Verfahren vor einem solchen Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle erforderlich ist; (y) soweit dies in einem Schieds-, Vermittlungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich ist, um die Rechte einer Partei durchzusetzen oder zu verteidigen; und (z) auf vertraulicher Basis gegenüber ihren Rechts- und/oder Finanzberatern. Falls die empfangende Partei gesetzlich oder aufgrund einer Anordnung oder Aufforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle oder im Zusammenhang mit einem Verfahren vor einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, muss die empfangende Partei (1) die offenlegende Partei so weit wie möglich im Voraus über die Offenlegung informieren, damit die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder eine Schutzanordnung beantragen kann, (2) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei bei deren Bemühungen um eine solche Anordnung zusammenarbeiten (auf Kosten der offenlegenden Partei) und (3) die Offenlegung, falls sie letztendlich erforderlich ist, auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beschränken.

    Die Bestimmungen dieses Abschnitts 8.a(Vertraulichkeit) gelten nicht für Informationen, die: (A) ohne Verschulden der empfangenden Partei, ihrer verbundenen Unternehmen oder ihrer jeweiligen Subunternehmer, Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter oder Gäste öffentlich zugänglich sind oder werden; (B) der empfangenden Partei von einer Partei offengelegt werden, die gegenüber der offenlegenden Partei oder ihren verbundenen Unternehmen keiner gesetzlichen Verpflichtung unterliegt, die eine solche Offenlegung verbietet; (C) der empfangenden Partei vor der Offenlegung gemäß der Vereinbarung durch schriftliche Aufzeichnungen bekannt sind; oder (D) von der empfangenden Partei ohne Verwendung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen entwickelt werden
  2. Datenschutz. Radancy unterhält ein angemessenes Informationssicherheitsprogramm, das darauf ausgelegt ist, die Sicherheit, Privatsphäre, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu schützen, und setzt geeignete administrative, technologische und physische Schutzmaßnahmen ein. Die Parteien verpflichten sich, bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung oder sonstigen Verarbeitung aller personenbezogenen Daten alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Das Datenschutzzusatz ist zu finden unter www.radancy.com/DPA1, wird hiermit durch Bezugnahme in die vorliegenden Bedingungen aufgenommen und zu einem Teil dieser Bedingungen gemacht (die „DPA“). Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union oder in den Vereinigten Staaten übertragen, verarbeitet und gespeichert werden können, in allen Fällen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzzusatz. Der Kunde erkennt an, dass Radancy keine Kontrolle über Kundendaten hat, die als Teil der Bereitstellung der Dienste gehostet werden, und dass Radancy den Inhalt der Kundendaten nicht aktiv überwachen oder darauf zugreifen kann, es sei denn, Radancy hat direkte Verpflichtungen nach geltendem Recht. Der Kunde stellt sicher (und ist ausschließlich dafür verantwortlich), dass die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten gewährleistet ist und dass ihre Nutzung (einschließlich der Nutzung in Verbindung mit dem Dienst) mit allen geltenden Gesetzen und geistigen Eigentumsrechten im Einklang steht.

9. Entschädigung

  1. Seitens Radancy. Radancy verteidigt den Kunden, seine Mitglieder, Manager, Führungskräfte, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen, die auf die Dienste zugreifen und diese nutzen (zusammenfassend als „Anspruchsberechtigte des Kunden” bezeichnet), gegen Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verluste, Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwalts- und Rechtskosten im Zusammenhang mit einer solchen Verteidigung), Bußgelder, Strafen, Steuern oder Schadensersatzansprüche Dritter (zusammenfassend als „Ansprüche“ bezeichnet) und kommt für alle endgültigen Urteile in diesem Zusammenhang auf , die gegenüber den Anspruchsberechtigten des Kunden geltend gemacht werden, ihnen auferlegt werden oder ihnen entstehen und die sich daraus ergeben, dass (i) die Nutzung der Dienste gemäß der Vereinbarung Urheberrechte, Patente, Marken oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt (ein „Verletzungsanspruch“) oder (ii) Radancy gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Abschnitt 8(a) verstoßen hat.
  2. Verletzungsansprüche. Im Falle eines Verletzungsanspruchs kann Radancy nach eigenem Ermessen: (i) das Recht erwirken, dem Kunden die weitere Nutzung der betroffenen Diensten oder Liefergegenstände zu gestatten; (ii) die betreffenden Teile der Dienste oder Liefergegenstände durch eine nicht rechtsverletzende Alternative mit im Wesentlichen gleichwertiger Leistung zu ersetzen oder zu ändern; oder (iii) das Bestellformular in Bezug auf die verletzenden Dienste oder Liefergegenstände zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für diese verletzenden Dienste oder Liefergegenstände zu leisten. Mit Ausnahme der Freistellungsverpflichtungen von Radancy gemäß Abschnitt 9.a oben) sind die in diesem Abschnitt 9.b dargelegten Optionen von Radancy das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für den Fall, dass von Radancy bereitgestellte Dienste oder Liefergegenstände Gegenstand von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen sind. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Radancy nicht für Verletzungsansprüche jeglicher Art, soweit diese aus Folgendem resultieren oder entstehen: (w) Änderungen an den Diensten, die von einer anderen Partei als Radancy vorgenommen wurden; (x) die Kombination der Dienste mit anderen Produkten, Prozessen oder Technologien (wenn die Verletzung ohne eine solche Kombination vermieden worden wäre); (y) die Nutzung der Dienste durch den Kunden auf andere Weise als in Übereinstimmung mit dem Vertrag; oder (z) die Einhaltung der vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen durch Radancy.
  3. Seitens des Kunden. Der Kunde verteidigt Radancy, seine Mitglieder, Manager, Führungskräfte, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen (zusammenfassend als „Anspruchsberechtigte von Radancy” bezeichnet) gegen alle Ansprüche und kommt für alle endgültigen Urteile auf, die gegen die Anspruchsberechtigten von Radancy geltend gemacht, ihnen auferlegt oder ihnen entstanden sind und mit Folgendem in Zusammenhang stehen: (i) Ansprüche, wonach vom Kunden oder in dessen Namen Radancy zur Nutzung im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellte Kundenmaterialien Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, (ii) der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung unter Verletzung der Rechte Dritter, (iii) dem Zugriff des Kunden auf die Dienste oder deren Nutzung in einer Weise, die nicht durch die Vereinbarung gestattet ist, (iv) der Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 8 (v) einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung der Datenschutzrichtlinie des Kunden oder geltender Datenschutzgesetze durch den Kunden oder (vi) vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden.
  4. Verfahren. Die entschädigte Vertragspartei unterrichtet die entschädigende Vertragspartei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch, für den sie Entschädigung verlangt, wobei das Versäumnis einer rechtzeitigen Unterrichtung die entschädigende Vertragspartei nicht von ihren Entschädigungsverpflichtungen entbindet, es sei denn, die betreffende Vertragspartei wird durch dieses Versäumnis wesentlich geschädigt. Die entschädigende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Untersuchung, die Verteidigung und die Beilegung des Anspruchs, es sei denn, die entschädigende Partei unterlässt es oder weigert sich, ungeachtet der oben genannten Mitteilung, die Verteidigung des Anspruchs zu übernehmen. Die entschädigende Partei wird ohne  die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden darf) keine nachteiligen Haftungsanerkenntnisse, Vereinbarungen oder Vergleiche in Bezug auf den Anspruch eingehen. Die entschädigte Vertragspartei wird mit der entschädigenden Vertragspartei auf deren Kosten in angemessener Weise kooperieren. Die entschädigte Partei kann auf eigene Kosten einen Anwalt ihrer Wahl mit der Verteidigung beauftragen.

10. Beschränkung der Haftung

  1. Radancy haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden, die aus Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung resultieren.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Radancy, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieses Abschnitts ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen dürfen muss.
  3. In dem in Abschnitt 10.b dargelegten Fall haftet Radancy nicht für das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Ergebnisses, für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden. Die Haftung gemäß obigem Abschnitt 10.b ist auf den typischen, bei Abschluss des jeweiligen Bestellformulars vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Der typische vorhersehbare Schaden ist auf 100 % der gesamten Gebühren begrenzt, die im Rahmen des betreffenden Bestellformulars in den 12 Monaten unmittelbar vor dem ersten Ereignis, das den Streitfall ausgelöst hat, gezahlt wurden.
  5. Die Haftung für Schäden durch Datenverlust ist auf den Betrag begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten mutatis mutandis auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Radancy.
  7. Eine etwaige Haftung von Radancy für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche zu kennzeichnen sind) und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  8. Jede weitere Haftung von Radancy ist ausgeschlossen. Insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB (analog) findet keine Anwendung.

11. Zusicherungen und Garantien

  1. Radancy.
    1. Radancy garantiert, dass es die Dienste in professioneller Weise (mit angemessener Sorgfalt und Geschicklichkeit) gemäß den allgemeinen Industriestandards ausführen wird.
    2. In Bezug auf die kostenlos angebotenen Dienste gewährt Radancy eine Garantie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
    3. In Bezug auf die gegen Entgelt angebotenen Dienste gewährt Radancy, sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich anders vereinbart, Garantien für Mängel an den Diensten gemäß den folgenden Bestimmungen:
      1. Mängel werden als wesentliche Abweichungen vom Funktionsumfang der Dienste definiert, wie im Bestellformular vereinbart.
      2. Sind die von Radancy im Rahmen des jeweiligen Bestellformulars erbrachten Dienste mangelhaft, so wird Radancy innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der vom Auftraggeber in Schrift- oder Textform mitgeteilten Mängelrüge nach eigenem Ermessen entweder die Mängel beseitigen oder die Dienste erneut erbringen. Bei der Nutzung von Fremdsoftware, die Radancy für den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Installation von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Mängelbeseitigung gilt auch die Bereitstellung einer Gebrauchsanweisung, mit der der Kunde aufgetretene Mängel in angemessener Weise beheben kann, um die Leistung entsprechend dem jeweiligen Bestellformular zu nutzen.
      3. Gelingt die mangelfreie Erbringung der Dienste aus von Radancy zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden in Schrift- oder Textform gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so kann der Kunde die vereinbarte Vergütung in angemessener Höhe mindern (kürzen). Das Recht auf Minderung ist auf die Höhe der monatlichen Gebühren für den mangelhaften Teil des Dienstes beschränkt.
      4. Erreicht die Minderung gemäß Abschnitt 11(a)(iii)(3) in zwei (2) aufeinanderfolgenden Monaten oder in zwei (2) Monaten eines Quartals die in Abschnitt 11(a)(iii)(3) definierte Höchstgrenze (Cap), so kann der Kunde das entsprechende Bestellformular schriftlich ohne Vorankündigung kündigen.
      5. Der Kunde wird Radancy unverzüglich schriftlich oder in Textform über eventuell auftretende Mängel informieren. Die Mängelanzeige muss alle Informationen enthalten, die dem Kunden zur Verfügung stehen und die Radancy benötigt, um den Mangel zu identifizieren, zu reproduzieren, zu analysieren und zu beheben. Darüber hinaus wird der Kunde Radancy bei der Beseitigung von Mängeln unentgeltlich und in angemessener Weise unterstützen.
    4. Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gelten die Haftungsbeschränkungen in § 10.
    5. Weitere Garantieansprüche sind ausgeschlossen.  
  2. Kunde.
    1. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass: (i) alle Radancy gewährten Rechte und Lizenzen nicht gegen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten oder gegen die eigenen Richtlinien des Kunden verstoßen; (ii) der Kunde alle anwendbaren Gesetze einhält und die Nutzung von Kundenmaterialien durch Radancy nicht gegen anwendbares Recht verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheits- und Datenschutzgesetze und Gesetze betreffend Diskriminierung am Arbeitsplatz, und die Nutzung von Kundenmaterialien durch Radancy nicht gegen anwendbares Recht verstößt; und (iii) in Bezug auf Kundendaten, die Radancy zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden: (x) alle diese Kundendaten in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien des Kunden und allen anwendbaren Gesetzen erhoben, abgerufen, verwendet, gespeichert, entsorgt und offengelegt wurden, (y) in Bezug auf darin enthaltene personenbezogene Daten alle relevanten Personen darüber informiert wurden, dass der Kunde Daten an Dritte weitergeben kann, um Dienstleistungen im Namen des Kunden zu erbringen, und dem zugestimmt haben, und (z) der Kunde alle erforderlichen Rechte, Titel, Lizenzen und Befugnisse hat, um Radancy Kundendaten zur Verfügung zu stellen und Radancy zu erlauben, die Kundendaten in dem für denn Dienst erforderlichen Umfang zu nutzen.
    2. Der Kunde erkennt an, dass Radancy keine Haftung oder Verpflichtung dafür übernimmt (unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig entsteht): (i) dass die Dienste den individuellen Bedürfnissen des Kunden entsprechen, unabhängig davon, ob diese Bedürfnisse Radancy mitgeteilt wurden oder nicht; (ii) dass der Betrieb der Dienste nicht mit geringfügigen Fehlern oder Mängeln behaftet ist; (iii) dass die Dienste mit anderer Software oder anderen Diensten oder mit Hardware oder Geräten kompatibel sind, es sei denn, in den dem Kunden zur Verfügung gestellten Dokumenten wird ausdrücklich auf die Kompatibilität verwiesen; oder (iv) für den Verlust der Verfügbarkeit oder die Beschädigung von Kundendaten.

12. Sonstiges

  1. Unabhängiger Auftragnehmer. Bei der Erbringung oder Bereitstellung der Dienste ist Radancy ein unabhängiger Auftragnehmer, und weder Radancy noch seine verbundenen Unternehmen noch seine oder ihre Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Unterauftragnehmer sind Mitarbeiter des Kunden. Im Verhältnis zwischen Radancy und dem Kunden ist Radancy allein für die Bezahlung des von Radancy beschäftigten oder eingestellten Personals verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um Vertragsangestellte oder andere Beschäftigungsformen handelt, einschließlich aller Sozialleistungen, Gehälter, Löhne, Abfindungen und aller Leistungen jeglicher Art, die durch die Beschäftigungspolitik oder -praxis von Radancy erforderlich sind.
  2. Verzicht; Änderung. Keine der Bedingungen der Vereinbarung gilt als von einer der Parteien aufgehoben oder geändert, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Änderung wird von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Beauftragten oder Vertreter jeder der Parteien schriftlich erklärt. Der Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung der Vereinbarung ist nicht als Verzicht auf eine spätere Geltendmachung einer Verletzung oder Nichterfüllung derselben oder einer anderen Bestimmung des Abkommens auszulegen, und eine Verzögerung oder Unterlassung seitens einer der Parteien bei der Ausübung oder Inanspruchnahme von Rechten oder Rechtsmitteln, die ihr im Rahmen der Vereinbarung zustehen oder zustehen könnten, gilt nicht als Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, schließt kein in der Vereinbarung genanntes Rechtsmittel andere Rechtsmittel aus, und jedes einzelne Rechtsmittel ist kumulativ und zusätzlich zu jedem anderen hierin vorgesehenen oder nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht verfügbaren Recht oder Rechtsmittel. Das Recht einer der Parteien, die Erfüllung zu verlangen, wird durch frühere Verzichtserklärungen, Maßnahmen oder Verhaltensweisen nicht berührt.
  3. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen der Vereinbarung, und die Vereinbarung Vertrag ist so auszulegen, als ob die betreffende Bestimmung, soweit sie für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wurde, nie in dieser Vereinbarung enthalten gewesen wäre.
  4. Geltendes Recht; Gerichtsstand; Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren. Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen Deutschlands, ungeachtet der Grundsätze der Rechtswahl. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern die Parteien Kaufleute sind oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder nach Wirksamwerden dieses Vertrages seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  5. Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen und die ergänzenden Bedingungen stellen zusammen mit dem/den Bestellformular(en) und der DPA die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung bezieht. Die Vereinbarung ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Vereinbarungen, Absprachen und Verpflichtungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss der Vereinbarung nicht auf Zusicherungen (ob fahrlässig oder unschuldig), Erklärungen oder Garantien verlässt, die von einer Person (ob Partei im Rahmen dieser Vereinbarung oder nicht) abgegeben oder zugesagt wurden, es sei denn, diese sind ausdrücklich in der Vereinbarung enthalten. Im Falle eines unüberbrückbaren Widerspruchs zwischen einem der folgenden Dokumente gilt folgende Rangfolge (1) den Datenschutzzusatz; (2) das Bestellformular; (3) die ergänzenden Bedingungen, ausschließlich in Bezug auf die spezifischen Dienste, für die diese ergänzenden Bedingungen gelten; und (4) diese Bedingungen.
  6. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf) ganz oder teilweise abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei ihre Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung (einschließlich des Bestellformulars) ohne vorherige Zustimmung vollständig an einen Erwerber aller oder im Wesentlichen aller Aktien, Vermögenswerte oder Geschäfte einer Partei abtreten kann. Sofern hierin nicht anders angegeben, sind alle angeblichen Abtretungen, Übertragungen oder Befugnisübertragungen durch eine Partei null und nichtig. Die Bestimmungen der Vereinbarung binden die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und kommen ihnen zugute.
  7. Öffentliche Bekanntmachungen. Keine der Parteien darf Ankündigungen, Erklärungen, Pressemitteilungen oder andere Werbe- oder Marketingmaterialien in Bezug auf diese Vereinbarung herausgeben oder veröffentlichen oder, sofern dies nicht ausdrücklich unter dieser Vereinbarung gestattet ist, die Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Domänennamen oder andere Hinweise auf Herkunft, Verbindung oder Sponsoring der anderen Partei jeweils ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Radancy kann jedoch den Namen und das Logo des Kunden in unseren Werbe- und Marketingmaterialien aufführen, in denen wir unsere aktuellen oder ehemaligen Kunden auflisten.  Jede Partei kann ihre Zustimmung schriftlich mit einer Frist von mindestens zehn (10) Werktagen zurückziehen, wobei zuvor gedrucktes Material bis zu dessen Erschöpfung verteilt werden kann.
  8. Keine Drittbegünstigten. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen dient die Vereinbarung ausschließlich dem Nutzen der Parteien und soll keiner anderen natürlichen oder juristischen Person Rechte als Drittbegünstigter einräumen. 
  9. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus der Vereinbarung (mit Ausnahme der Verpflichtung einer Partei zur Zahlung der nach dieser Vereinbarung fälligen Gebühren), wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach Abschluss der Vereinbarung eintreten und außerhalb der zumutbaren Kontrolle der nicht erfüllenden Partei liegen, wie z. B. Arbeitskräftemangel, Streik, Blockade, Krieg, zivile oder militärische Handlungen, Terrorakte, böswillige Beschädigungen, Aufruhr, nationaler Notstand, Epidemien oder andere Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, staatliche Maßnahmen oder Vorschriften, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen oder der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Stromversorgung oder der Telekommunikations- oder Datennetze oder -dienste oder ähnliche Ereignisse.
  10. Mitteilungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen schriftlich an die im Bestellformular angegebene Adresse und gelten als zugestellt: (i) bei Erhalt, wenn sie persönlich zugestellt werden; (ii) bei Erhalt, wenn sie per frankierter First-Class-Post (oder Luftpost, wenn im Ausland), frankiertem Einschreiben (oder einer gleichwertigen internationalen Sendung) versandt werden; (iii) oder 48 Stunden nach Postversand bei Adressen in Deutschland und 10 Tage nach der Postversand bei allen anderen Adressen; oder (iv) einen (1) Tag nach der Übermittlung per elektronischer Post mit Nachweis der Übertragung. Jede Partei kann ihre Adresse jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ändern. Kopien aller an Radancy übermittelten Mitteilungen (gemäß den in diesem Abschnitt unter (i), (ii) und (iii) genannten Methoden), die selbst keine Mitteilung darstellen, sind ebenfalls an legal@radancy.com zu senden.
  11. Konstruktion. Die in diesen Bedingungen verwendeten Überschriften sowie die Abschnitts- und Absatzüberschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Bedingungen. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, bedeutet der Begriff „einschließlich“ in diesem Dokument „einschließlich, ohne Einschränkung“, und der Begriff „umfassen“ bedeutet „umfassen, ohne Einschränkung“.

Anlage A

Ergänzende Bedingungen

Diese ergänzenden Bedingungen („ergänzende Bedingungen“) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radancy (die „Bedingungen“), die zwischen Radancy und dem Kunden gelten, und sind in dem Umfang anwendbar, in dem der Kunde einen der folgenden Dienste gemäß dem Bestellformular erwirbt.  Die ergänzenden Bedingungen für einen bestimmten Dienst, wie unten beschrieben, gelten ausschließlich für diesen Dienst, mit der Ausnahme, dass die ergänzenden Bedingungen für Karriereseiten für alle Dienste gelten, die über die Karriereseite (wie unten definiert) bereitgestellt werden, es sei denn, die Bedingungen für einen bestimmten Dienst stehen im Widerspruch dazu; in diesem Fall gelten die spezifischeren Bedingungen. Großgeschriebene Begriffe, die in diesen ergänzenden Bedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in den Bedingungen oder im Bestellformular zugeschrieben wird.

Ergänzende Bedingungen für Karriereseiten

Wenn der Kunde ein Bestellformular für Karriereseitendienste abgeschlossen hat, gelten die folgenden ergänzenden Bedingungen für Karriereseiten:

  1. Radancy-Plattform-Dienste. Unter Verwendung der Radancy-Plattform erstellt und pflegt Radancy im Namen des Kunden eine Internetseite (eine „Karriereseite“), die aus Webseiten besteht, die für eine Maximierung der organischen Internet-Suchergebnisse konzipiert sind. Diese Webseiten werden die Arbeitgebermarke des Kunden widerspiegeln, einschließlich der vom Kunden bereitgestellten Inhalte sowie der von Radancy erstellten kreativen Materialien und Inhalte. Die Webseiten der Karriereseite können Seiten enthalten, die die Stellensuche, Beschreibungen des Geschäfts des Kunden und Stellenbeschreibungen ermöglichen, d. h. Seiten, die sich auf bestimmte Karrierekategorien und Stellenangebote beim Kunden fokussieren. Diese Webseiten werden unter Verwendung einer oder mehrerer geschützter Radancy-Vorlagen (die der Klarheit halber als Radancy Building Blocks bezeichnet werden) verlinkt, die Materialien des Kunden enthalten und von Radancy entworfen und vom Kunden genehmigt wurden. Die Webseiten werden von Radancy regelmäßig aktualisiert, um die aktuell aufgelisteten offenen Stellen beim Kunden aufzunehmen und gegebenenfalls Links zum ATS des Kunden einzubauen. Wie zwischen Radancy und dem Kunden vereinbart, können die offenen Stellenangebote des Kunden mittels Dateitransfer, Scraping der Karriere-Website des Kunden oder direkt vom ATS des Kunden unter Verwendung einer vom ATS bereitgestellten Anwendungsprogrammschnittstelle („API“), die Radancy einen direkten Zugriff auf die im ATS des Kunden verwalteten Stellendaten ermöglicht, übermittelt oder abgerufen werden. Alle von Radancy mit der Radancy-Plattform erstellten Webseiten befinden sich auf einer Subdomain der Unternehmenswebsite des Kunden oder auf einem Domainnamen (der von Radancy auf Kosten des Kunden erworben oder vom Kunden bereitgestellt wird), der so ausgewählt wurde, dass er bei der Optimierung der Suchmaschinenreaktion hilft.
  2. Hosting-Dienste für Karriereseiten. Radancy stellt dem Kunden ausreichend Speicherplatz auf den Servern von Radancy zur Verfügung, um die Auflistung der offenen Stellenangebote des Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermöglichen, um die Karriereseite des Kunden zu hosten und den Zugriff durch Dritte darauf zu ermöglichen. Sofern nicht ausdrücklich erlaubt (z.B. über das Content-Management-System von Radancy, wie im Bestellformular festgelegt), hat der Kunde keinen direkten Zugriff, um die Karriereseite des Kunden (oder einzelne Webseiten davon) zu ändern. Radancy behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Anfragen des Kunden zur Verwendung oder Einbindung von Cookies von Drittanbietern und anderen Codes in die gehostete Karriereseite zu entsprechen oder abzulehnen. Radancy kann die Annahme von Cookies oder Code von Drittanbietern von zusätzlichen Vereinbarungen mit dem Kunden und/oder seinen Drittanbietern abhängig machen.

Ergänzende Bedingungen für Kandidatenbeziehungsmanagement (Candidate Relationship Management, CRM)

Wenn der Kunde ein Bestellformular für CRM-Dienste ausgefüllt hat, gelten die folgenden ergänzenden Bedingungen für CRM:

  1. Rechte und Beschränkungen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in den Bedingungen sind die dem Kunden gemäß Abschnitt 2.a der Bedingungen gewährten Rechte zum Zugriff auf und zur Nutzung von CRM auf die interne geschäftliche Nutzung durch den Kunden beschränkt. Der Kunde darf weder CRM noch die darin enthaltenen Funktionen ganz oder teilweise kommerziell verwerten oder an Dritte weiterverkaufen.
  2. Verpflichtungen des Kunden. Bei der Nutzung von CRM (einschließlich des Versands von E-Mail-Korrespondenz und/oder SMS-Texten über CRM) hat der Kunde alle geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes, soweit anwendbar.
  3. Zusicherungen und Garantien des Kunden. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass alle im ATS gespeicherten oder in das CRM hochgeladenen Listen und Informationen („Listen“) vom Kunden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien des Kunden und dem anwendbaren Recht entwickelt, erworben oder gesammelt wurden und dass alle Verwendungen dieser Listen über das CRM oder andere Radancy-Dienste allen geltenden Anforderungen hinsichtlich der Benachrichtigung und Einwilligung aller darin enthaltenen Personen entspricht. Darüber hinaus darf der Kunde keine Listen hochladen, die gekauft, geliehen, gemietet oder in irgendeiner Weise von einer dritten Partei erworben wurden, oder Datensätze hochladen, die aus dem Internet oder einer anderen Quelle kopiert und eingefügt wurden. .

Ergänzende Bedingungen für Mitarbeiterempfehlungen

Wenn der Kunde ein Bestellformular für Mitarbeiterempfehlungsdienste ausgefüllt hat, gelten die folgenden ergänzenden Bedingungen für Mitarbeiterempfehlungen:

  1. Radancy wird dem Kunden die Integration und Wartung im Zusammenhang mit Mitarbeiterempfehlungen bereitstellen. Radancy wird dem Kunden detaillierte Anweisungen zur Vorbereitung seiner eigenen Systeme für die Integration mit Mitarbeiterempfehlungen zur Verfügung stellen. Sobald der Kunde alle diese Anweisungen befolgt hat, wird Radancy die Integration der Systeme des Kunden und der Mitarbeiterempfehlungen vorbereiten und konfigurieren, und der Kunde wird Radancy die für den Abschluss dieser Integration vernünftigerweise erforderliche Unterstützung gewähren. Der Kunde ist für die Gestaltung seines eigenen Mitarbeiterempfehlungsprogramms verantwortlich, einschließlich der Gewährung von Prämien oder anderen Anreizen für Mitarbeiter, die erfolgreich Kandidaten empfehlen.
  2. Die von Radancy unter Verwendung des Mitarbeiterempfehlungsdienstes erstellte Mitarbeiterempfehlungsplattform des Kunden befindet sich auf einer von Radancy in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden Subdomain.

Ergänzende Bedingungen für Metrikdienste

Wenn der Kunde ein Bestellformular für Metrikdienste unterzeichnet hat, gelten die folgenden ergänzenden Bedingungen für Metrikdienste:

  1. Metrikdienste.
    1. Conversion-Tracking-Pixel-Implementierung. Radancy generiert ein oder mehrere Conversion-Tracking-Pixel, die auf der Karriereseite und dem ATS des Kunden platziert werden. Der Kunde stellt sicher, dass sein technisches Team, ATS, Personalinformationssystem („HRIS“) oder sein(e) Team(s) für die Verwaltung von Web-Assets („Webmanager“) bei Bedarf mit Radancy zusammenarbeiten, um die Conversion-Pixel zu erfassen und an der richtigen Stelle zu platzieren. Die Standardimplementierung umfasst einen einzigen Conversion-Pixel für bis zu drei (3) Workflows. Für zusätzliche Conversion-Workflows, die vom Kunden gewünscht werden, können zusätzliche Kosten anfallen, die während der Erkundungsphase festgelegt und von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Jede Änderung des ATS des Kunden während der Laufzeit kann dazu führen, dass die Parteien ein überarbeitetes Bestellformular unterzeichnen müssen.
    2. Medien-Tracking-Tags. Radancy generiert Traffic und bietet Qualitätssicherung (QA) in Bezug auf Media-Tracking-Tags für die Dauer der jeweiligen Kampagne. Dazu gehören die Erstellung der Tags, die Koordinierung mit den Medienanbietern, um die Tracking-Tags zu platzieren, und die regelmäßige Überwachung der Tag-Aktivität. Radancy wird die in diesem Abschnitt 1.b beschriebenen Media-Tracking-Dienste nur für von Radancy gebuchte oder verwaltete Media-Kampagnen anbieten. Radancy behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die für das Tagging und Tracking angeforderten Quellen einzuschränken oder diese Dienste vorübergehend auszusetzen, falls ein oder mehrere Media-Tracking-Tags unsachgemäß implementiert wurden und unangemessene Tracking-Kosten für Dritte verursachen.
    3. Analystendienste. Wenn der Kunde, wie auf dem Bestellformular angegeben, Full-Service- oder Premium-Metrikdienste erworben hat, stellt Radancy die auf dem Bestellformular angegebene Stundenzahl an Radancy-Analystenzeiten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit den erworbenen Metrikdiensten genutzt werden können. Am Ende der Laufzeit verbleibende Stunden können nicht mit einem anderen Dienst genutzt werden und verfallen.
  2. Verpflichtungen des Kunden.
    1. Tracking-Gebühren. Radancy nutzt eine Plattform eines Drittanbieters als Teil seiner Metrikdienste. Die Gebühren für diesen Dienst können auf der tatsächlichen Klick- und Impressionsaktivität aus den Tracking-Tags oder anderen Aktivitäten basieren. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, wird Radancy die Gebühren für alle mit diesen Tags verbundenen Tracking-Gebühren Dritter ohne Aufschlag an den Kunden weitergeben und dem Kunden diese Gebühren monatlich nachträglich in Rechnung stellen.
    2. Integration mit dem ATS/HRIS/Webmanager des Kunden. Der Kunde ist für alle Gebühren verantwortlich, die vom ATS, HRIS und/oder Webmanager des Kunden in Verbindung mit den von Radancy bereitgestellten Metrikdiensten erhoben werden, einschließlich der Implementierung von Radancy-Conversion-Pixeln. Ferner erkennt der Kunde an, dass die Metrikdienste oder bestimmte Teile davon möglicherweise nicht mit allen solchen Diensten kompatibel sind. Der Kunde ist auch für die Implementierung des Skripts verantwortlich, das Radancy für die Bereitstellung der Metrikdienste benötigt. Radancy ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder Versäumnisse Dritter bei der Kommunikation, der Bereitstellung erforderlicher Informationen oder der ordnungsgemäßen Implementierung erforderlicher Feeds. Jeder Änderung von ATS, HRIS oder Webmanager durch den Kunden während der Laufzeit (wie in den Bedingungen definiert) kann (i) zusätzliche Implementierungskosten und/oder (ii) eine Unterbrechung der Fähigkeit von Radancy, Track-to-Hire-Informationen („TTH“) bereitzustellen, zur Folge haben, falls zutreffend, und Radancy ist für solche Kosten oder Unterbrechungen nicht verantwortlich.
    3. Track-to-Hire-Datenanforderungen. Wenn der Kunde Track-to-Hire-Dienste bestellt hat, wie auf dem Bestellformular angegeben:
      1. Der Kunde bestätigt, dass Radancy TTH-Berichte benötigt und erklärt sich damit einverstanden, Radancy regelmäßig Dateiexporte gemäß den Angaben im Bestellformular aus dem ATS oder dem Aufzeichnungssystem des Kunden zur Verfügung zu stellen, die die Anzahl aller während des betreffenden Zeitraums erfolgten Einstellungen enthalten. Das Dateiformat und die Übertragungsmethode werden im Rahmen der Erkundungsphase festgelegt, erfordern jedoch eine sichere Datenübertragung über Secure File Transfer Protocol, LeapFILE oder Egnyte. Jede solche Datei wird akzeptiert und in die Datenbank des Kunden geladen.
      2. Jede dieser Dateien muss für jeden in Frage kommenden Kandidaten, Bewerber oder neuen Mitarbeiter folgende Angaben enthalten: (1) Kandidaten-ID oder Bewerber-ID und (2) Einstellungsdatum oder Angebotsdatum. Zu den optionalen Feldern, die in die ATS-Datei aufgenommen werden können, gehören: (A) Stellenkategorie, (B) Stellenort, (C) Stellenbezeichnung und (d) Anforderungsnummer.
      3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen solche Dateiexporte keine personenbezogenen Daten enthalten, darunter: (a) Name des Bewerbers/Kandidaten/Mitarbeiters, (b) E-Mail-Adresse des Bewerbers/Kandidaten/Mitarbeiters, (c) IP-Adresse, (d) Sozialversicherungsnummer und (e) andere sensible persönliche Informationen über den Bewerber/Kandidaten/Mitarbeiter.
  3. Berichterstattung. Die Metrikdienste umfassen die Bereitstellung bestimmter Datenpunkte in Bezug auf die Medienkampagnen des Kunden („Mediendaten“), die je nach den Möglichkeiten des jeweiligen Medienanbieters nach Impressionen, Klicks oder beidem verfolgt werden können. Berichte, die die Mediendaten enthalten („Medienbericht(e)“), werden online über das Insights-&-Analytics-Portal von Radancy zugänglich sein. Der Kunde kann die Mediendaten aus Insights & Analytics exportieren. Die automatisierte Übertragung der Mediendaten an den Kunden oder der Zugang des Kunden zu den Datensystemen oder Datenspeichern von Radancy sind nicht Bestandteil der Metrikdienste. Der Kunde hat keinen Zugang zu anderen Funktionen als Insights & Analytics.
  4. Aufbewahrung von Daten.  RRadancy bewahrt die Metrikdaten des Kunden für mindestens zwei (2) Jahre nach ihrer Erhebung auf; danach kann Radancy diese Metrikdaten jederzeit und ohne Vorankündigung löschen.

Ergänzende Bedingungen für Hosted Apply

Wenn der Kunde ein Auftragsformular für Hosted Apply abgeschlossen hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Hosted Apply:

  1. Bedingungen. Um auf Hosted Apply zugreifen und es nutzen zu können, muss der Kunde über eine Karriereseite verfügen und der ATS-Anbieter des Kunden muss Workday oder SAP Success Factors oder ein anderer von Radancy genehmigter und im Bestellformular angegebener ATS-Anbieter sein (der „ATS-Anbieter des Kunden“). 
  2. Hosted-Apply-Dienst. Hosted Apply nutzt die APIs des ATS-Anbieters des Kunden, die vom ATS des Kunden bereitgestellt werden, um die direkte Übermittlung von Bewerberdaten Dritter an das ATS des Kunden zu ermöglichen. Sobald ein Bewerber eine Bewerbung über Hosted Apply an den Kunden übermittelt, werden die Daten des Bewerbers über die API des ATS-Anbieters des Kunden direkt an den ATS-Anbieter des Kunden gesendet.
  3. Details zur Datenübertragung. Die Radancy-Plattform speichert die Bewerberdaten im Cache, bis die API-Anfrage zur Übermittlung an den ATS-Anbieter des Kunden abgeschlossen ist; zu diesem Zeitpunkt werden die Bewerberdaten von Radancy gelöscht. Vor dem Zugriff auf und der Nutzung von Hosted Apply wird der Kunde die von Radancy angeforderten Details zur Datenübertragung bereitstellen.

Ergänzende Bedingungen für Programmatic Ad Technology

Wenn der Kunde ein Bestellformular für Programmatic Ad Technology-Dienste („Programmatic AdTech-Dienste“) ausgefüllt hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Programmatic AdTech-Dienste:

  1. Programmatic AdTech-Dienste.
    1. Im Rahmen der Programmatic AdTech-Dienste erbringt Radancy Verwaltungsdienstleistungen für die von Radancy im Namen des Kunden erworbenen Medien. Ein leistungsbasierter Medienanalyst von Radancy konfiguriert Kundenanfragen, verwaltet Drittanbieter-Publisher, überwacht die Leistung und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor, um den ROI zu maximieren.
    2. Damit die Werbung auf der Grundlage bestimmter, vom Kunden gewünschter Parameter optimiert werden kann, wie z. B. die Beschränkung der Werbung auf Nutzer, die eine bestimmte Seite auf der Karriereseite besucht haben, müssen Conversion-Tracking-Tags vor dem Start implementiert werden. Das Leistungsmedienteam von Radancy implementiert solche Tags gemäß der Vereinbarung, einschließlich der oben genannten ergänzenden Bedingungen für Metriken, sofern diese Tags nicht bereits zuvor von Radancy implementiert wurden. Anzeigen, die über den Programmatic AdTech-Dienst von Radancy geschaltet werden, können erst starten, wenn Conversion-Tracking-Tags implementiert und validiert wurden.
    3. Der Kunde ermächtigt Radancy hiermit, die Medienkaufanfragen des Kunden über Programmatic AdTech auszuführen. Jede Anfrage („Anfrage“) muss in schriftlicher Form (einschließlich per E-Mail) erfolgen, entweder unter Verwendung des als Anlage 1 beigefügten Formulars zur Genehmigung von Medienkäufen, in dem die Medienkategorien und der vom Kunden genehmigte Geldbetrag anzugeben sind, oder unter Verwendung eines anderen von Radancy bereitgestellten Formulars.
  2. Verpflichtungen des Kunden.
    1. Job-Feed. Jeder Medienkauf für gesponserte Stellenanzeigen und Suchanzeigen über das proprietäre Netzwerk von Radancy erfordert einen Export der Stellenangebote des Kunden, entweder von der Karriereseite des Kunden oder direkt aus dem ATS des Kunden. Wenn ein Job-Feed von der Karriereseite des Kunden nicht verfügbar ist, wird der Kunde mit Radancy zusammenarbeiten, um Radancy rechtzeitig Zugang zu dem ATS des Kunden oder einer anderen Quelle von Stellenangeboten in Übereinstimmung mit den Bedingungen zu verschaffen. Der Kunde erkennt ferner an, dass veröffentlichte Stellenanzeigen den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters unterliegen, einschließlich Verboten hinsichtlich Materialien, die die geistigen Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen, pornografischen oder verleumderischen Materialien oder der Verbreitung falscher oder irreführender Stellenanzeigen, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Stellenanzeigen oder sonstigen Materialien, die Radancy zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, diesen Geschäftsbedingungen entsprechen.
    2. Andere vom Kunden bereitgestellte Informationen. Gelegentlich kann der Kunde bei Radancy eine gezielte Werbung auf der Grundlage von Merkmalen beantragen, die mit vom Kunden erstellten oder erhaltenen Zielgruppenlisten in Verbindung stehen. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass die in diesen Listen enthaltenen Informationen gehasht oder anderweitig modifiziert werden, so dass Radancy keine personenbezogenen Daten oder Zugang zu diesen Daten erhält. Der Kunde sichert ferner zu und garantiert, dass die Verwendung solcher Informationen durch Radancy zur Erbringung der Dienste, einschließlich Marketing, nicht gegen geltendes Recht verstößt.
    3. Tracking-Tags. Damit die Werbung auf der Grundlage einer bestimmten Aktion optimiert werden kann, müssen vor dem Start Conversion-Tracking-Tags implementiert werden; das Performance-Media-Team stellt solche Tags bereit, falls sie noch nicht implementiert wurden. Im Falle von Programmatic Jobs kann die Werbung erst dann geschaltet werden, wenn Conversion-Tracking-Tags implementiert und validiert wurden.
    4. Zugang zur Plattform. Bestimmte Medienanbieter, wie z. B. LinkedIn oder Facebook, können eine individuelle Genehmigung verlangen, damit Radancy im Namen des Kunden werben kann. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Radancy die Werbedienstleistungen erst dann erbringen kann, wenn der Kunde eine solche Genehmigung für Radancy erhalten hat.
  3. Gebühren.
    1. Die im Bestellformular festgelegten Programmatic-Abonnementgebühren erlauben es Radancy, eine bestimmte Menge an Medien, die zu den Nettokosten von Radancy berechnet werden, über Programmatic AdTech pro Abonnementjahr zu erwerben („zulässige Medien“). Empfehlungen werden mit dem Kunden besprochen und werden von Radancy nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden, die per E-Mail erfolgen kann, umgesetzt. Alle Medienkosten werden nach Erhalt der Medienkaufgenehmigung des Kunden netto in Rechnung gestellt. Für Medienkäufe, die den Schwellenwert für zulässige Medien überschreiten, gilt die Standardgebühr für Programmatic-Abonnements von Radancy, die die Gebühren für Medien und Dienstleistungen umfasst. Die zulässigen Medien werden zu Beginn eines jeden Jahres des Kundenabonnements zurückgesetzt. Alle Abonnementgebühren für Programmatic AdTech-Dienste sind nicht erstattungsfähig.

Ergänzende Bedingungen für Insights & Analytics

Wenn der Auftraggeber ein Bestellformular abgeschlossen hat, für das Insights-&-Analytics-Dienste auch gemäß dem entsprechenden Bestellformular erbracht werden, gelten die folgenden ergänzenden Bedingungen für Insights & Analytics:

Radancy stellt dem Kunden den Zugang zu seiner proprietären Plattform, Insights & Analytics, über ein Passwort zur Verfügung, und zwar für die im entsprechenden Bestellformular angegebene Anzahl autorisierter Mitarbeiternutzer. Der Kunde kann die verfügbaren Daten aus Insights & Analytics exportieren. Die automatische Übertragung der Daten von Insights & Analytics an den Kunden oder der Zugang des Kunden zu den Datensystemen oder der Datenspeicherung von Radancy sind nicht Bestandteil von Insights & Analytics.

Ergänzende Bedingungen für Einstellungsveranstaltungen

  1. Autorisierte Benutzer. Die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Endnutzer und Vertreter des Kunden, (a) die vom Kunden autorisiert sind, auf die Einstellungsveranstaltungsdienste zuzugreifen und diese zu nutzen, und (b) für die der Zugang zu den Einstellungsveranstaltungsdiensten im Rahmen dieses Vertrags erworben wurde, sind „autorisierte Benutzer“ der Einstellungsveranstaltungsdienste. Der Kunde ist für alle Handlungen und Unterlassungen der autorisierten Benutzer verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würde, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, wird als Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung angesehen.
  2. Kandidaten.  Personen, die die Einstellungsveranstaltungsdienste nutzen, um an einer virtuellen Karrieremesse oder Einstellungsveranstaltung als potenzieller Kandidat („Kandidaten“) teilzunehmen, gelten nicht als autorisierte Benutzer des Kunden und werden auch nicht als solche betrachtet. Die Kandidaten sind für die Nutzung der Einstellungsveranstaltungsdienste selbst verantwortlich. 
  3. Nutzung. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für jeden Zugriff auf und jede Nutzung der Einstellungsveranstaltungsdienste, Benutzerhandbücher, Support-Dokumente, Support-Artikel, Schulungen, Handbücher und Leitfäden in Bezug auf die Einstellungsveranstaltungsdienste, entweder elektronisch oder in Papierform („Einstellungsveranstaltungsdokumentation“), die sich aus dem vom Kunden direkt oder indirekt gewährten Zugriff ergeben, unabhängig davon, ob ein solcher Zugriff oder eine solche Nutzung durch diese Vereinbarung gestattet ist oder gegen sie verstößt.
  4. Nutzungsgebühren. Überschreitet der Kunde während der Laufzeit die auf dem Bestellformular angegebenen Nutzungsgrenzen, zahlt er Radancy den auf dem Bestellformular angegebenen Listenpreis für diese Überschreitungen. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Radancy das Recht vor, die Nutzung durch den Kunden zu sperren, sobald der Kunde während einer beliebigen Laufzeit ein Nutzungslimit erreicht hat.

*Aktualisiert am 21. Januar 2026

Beilage 1

Formular zur Genehmigung von Medienkäufen

TMP Worldwide Germany GmbH, handelnd unter dem Namen Radancy („Radancy“), hat eine Anfrage (die „Anfrage“), wie unten in diesem Formular beschrieben, für den Kauf von Medien gemäß der Leistungsbeschreibung für Programmatic AdTech-Dienste zwischen __________ („Kunde“) und Radancy erhalten. Bevor Radancy die Anfrage ausführt, bittet Radancy Sie, die Anfrage zu bestätigen, indem Sie auf diese E-Mail antworten und Ihre Initialen unten an der dafür vorgesehenen Stelle eintragen. Nach Erhalt der Genehmigung stellt Radancy eine Rechnung in Höhe des Budgets (wie im Abschnitt Antragsdetails unten angegeben) aus und beginnt mit dem beantragten Kauf und der Verteilung der Medien.

Antragsdetails

Medienkategorie (Media Category):

Budget € 

Gesamtlaufzeit bis heute €   

Antragstellende Abteilung (falls zutreffend):

Andere Details:

 _Ich bestätige, dass ich Radancy aufgefordert habe, den oben beschriebenen Medienkauf zu tätigen.

_Ich bestätige ferner, dass ich befugt bin, diesen Auftrag im Namen des Kunden zu erteilen.