Radancy Allgemeine Geschäftsbedingungen

PARTEIEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radancy, einschließlich der Zusatzbedingungen (wie unten definiert) (zusammen die „Bedingungen„), regeln die Erbringung von Services (wie unten definiert) zwischen TMP Worldwide Germany GmbH, handelnd als Radancy („Radancy„) und dem Unternehmen, das Services beauftragt („Kunde„).

Radancy und der Kunde können jeweils als eine „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.

VERTRAGSUNTERLAGEN

Die Zusatzbedingungen in Anhang A (die „Zusatzbedingungen„) gelten in dem Umfang, in dem der Kunde die entsprechenden in Anhang A aufgeführten Services erwirbt.

Der Kunde kann Services durch den Abschluss eines oder mehrerer Auftragsdokumente (jedes dieser Dokumente ist ein „Auftragsformular„) erwerben. Jedes Auftragsformular, das von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wird, bezieht diese Bedingungen als vertraglichen Bestandteil ein (zusammen der „Vertrag„), die den Zugang des Kunden zu und die Nutzung der im ausgefertigten Auftragsformular genannten Services regeln. Jedes von den Parteien abgeschlossene Auftragsformular stellt eine separate Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

VERBINDLICHE VEREINBARUNG

Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen des Vertrags einverstanden. Die Person, die das Auftragsformular im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person unterschreibt, erklärt und garantiert, dass sie befugt ist, dieses Unternehmen oder diese andere juristische Person an den Vertrag zu binden.

1. Vertragsumfang

Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung von sowie den Zugang des Kunden zu und die Nutzung von bestimmter Radancy-Software („Software„) und zugehöriger Dienste, die auf einer gehosteten „Software-as-a-Service“-Basis über die proprietäre Talent Acquisition Plattform von Radancy (die „Radancy-Plattform„) zur Verfügung gestellt werden (zusammen die „Hosted Software Services„), und/oder bestimmte professionelle, beratende oder sonstige nicht gehostete Dienste („sonstige Services“ und zusammen mit den Hosted Software Services die „Services„), jeweils wie ausdrücklich im Auftragsformular zwischen den Parteien festgelegt.

Das Auftragsformular muss mindestens folgende Angaben enthalten:

a. das Datum des Inkrafttretens und die Laufzeit des Auftragsformulars;

b. eine Beschreibung der von Radancy im Rahmen des Auftragsformulars zu erbringenden Services und aller Ergebnisse (wie in Abschnitt 7 definiert); und

c. die damit verbundenen Gebühren.

2. Hosted Software Services und sonstige Services

a. Hosted Software Services. Wenn sich das Auftragsformular auf Hosted Software Services bezieht, gewährt Radancy dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer wie unter Abschnitt 12.f gestattet), nicht unterlizenzierbares Recht, ausschließlich während der Laufzeit (wie in Abschnitt 4.b definiert), um auf die in diesem Auftragsformular ausdrücklich festgelegten Hosted Software Services zuzugreifen und diese zu nutzen.

b. Änderungen an Services. Radancy ist berechtigt, soweit es für den Kunden zumutbar ist, die Funktionalität der Hosted Software Services oder der sonstigen Services zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Eine solche Änderung gilt insbesondere dann als zumutbar, wenn sie nur unwesentliche Bestandteile der von Radancy erbrachten Hosted Software Services betrifft (wie z.B. bloße Design- oder Darstellungsänderungen, die die Funktionalität der Hosted Software Services nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen) oder die Änderungen aus einem wichtigem Grund erforderlich werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (i) Subunternehmer von Radancy bei der Erbringung ihrer Dienste mit Störungen konfrontiert werden, (ii) die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist, (iii) die Änderung aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung erforderlich ist oder (iv) ähnliche wichtige Gründe vorliegen, die die betreffende Änderung unter Abwägung mit den Interessen des Kunden für diesen zumutbar machen. Eine solche Modifizierung, Aktualisierung, Abänderung, Ergänzung, Revision oder Ersetzung darf die Funktionalität der gemäß dem Auftragsformular bereitgestellten Hosted Software Services nicht wesentlich einschränken.

c. Sonstige Services. Wenn sich das Auftragsformular auf sonstige Services bezieht, wird Radancy die in diesem Auftragsformular festgelegten sonstigen Services ausschließlich während der Laufzeit des Auftragsformulars für den Kunden erbringen.

d. Betriebszeit. Der Kunde soll zu 98 % der Zeit, gemessen während eines jeden Kalendermonats, 24 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche, 365 Tage pro Jahr, Zugang zu den Hosted Software Services haben. Geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten sind davon ausgenommen. Von Radancy angeordnete Wartungsarbeiten sind in dieser Messung der Serviceverfügbarkeit nicht enthalten. Radancy wird den Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig in Textform über geplante Wartungsarbeiten informieren. Radancy behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, gegebenenfalls unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies zur Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist. Radancy haftet nicht für Ausfälle, die durch öffentliche Internet-Systeme, KDP-spezifische Netze oder andere Systeme außerhalb des direkten Einflussbereichs von Radancy verursacht werden.

e. Subunternehmer. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Radancy Subunternehmer mit der Erfüllung eigener Verpflichtungen aus dem Vertrag beauftragen kann. Alle Handlungen und/oder Unterlassungen eines solchen Subunternehmers im Rahmen des Vertrags, die, wenn diese Handlung oder Unterlassung von Radancy vorgenommen oder nicht vorgenommen worden wäre, zu einer wesentlichen Vertragsverletzung geführt hätte, gilt als wesentliche Vertragsverletzung durch Radancy.

f. Verbundene Unternehmen. Radancy ist berechtigt, jedes verbundene Unternehmen von Radancy einzusetzen, um alle Verpflichtungen von Radancy im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, einschließlich der Erbringung aller im Auftragsformular festgelegten Services. Soweit ein verbundenes Unternehmen von Radancy solche Verpflichtungen erfüllt, gelten alle Verweise auf Radancy in diesem Vertrag als Verweise auf ein solches verbundenes Unternehmen. Alle Handlungen und/oder Unterlassungen eines solchen verbundenen Unternehmens gemäß dem Vertrag, die, wenn diese Handlung oder Unterlassung von Radancy vorgenommen oder nicht vorgenommen worden wäre, zu einer wesentlichen Vertragsverletzung geführt hätten, gelten als wesentliche Vertragsverletzung durch Radancy. Der Begriff „verbundenes Unternehmen“ umfasst jedes Unternehmen, jede Körperschaft oder sonstige Geschäftseinheit, die von einer Partei kontrolliert wird, die Kontrolle über sie ausübt oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht, und für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ den Besitz von rechtlich oder wirtschaftlich, direkt oder indirekt, von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der stimmberechtigten Aktien oder Geschäftsanteile eines Unternehmens, einer Körperschaft oder sonstigen Geschäftseinheit.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

a. Kundenmaterialien.

i. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Radancy ist der Kunde Eigentümer aller Daten und trägt die Verantwortung für alle personenbezogenen Daten (wie im Datenschutznachtrag definiert), die Radancy jeweils vom Kunden oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Services übermittelt werden (zusammen „Kundendaten„), sowie für alle anderen Informationen oder Materialien, die vom Kunden oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Services übermittelt werden, einschließlich aller Stellenbeschreibungen und begleitenden Grafiken, Texte, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen (zusammen mit den Kundendaten die „Kundenmaterialien„). Der Kunde wird mit Radancy zusammenarbeiten, um Radancy rechtzeitig alle Kundenmaterialien zur Verfügung zu stellen, die vernünftigerweise notwendig sind, damit Radancy die im Auftragsformular festgelegten Services erbringen kann, einschließlich (falls zutreffend) des Zugangs zu seinem Applicant Tracking System („ATS„) oder einer anderen Quelle von Stellenangeboten, was die Bereitstellung von Kundenlinks, Benutzernamen, Passwörtern oder anderen Informationen beinhalten kann, die vernünftigerweise notwendig sind, damit Radancy auf das ATS des Kunden oder eine andere Quelle von Stellenangeboten zum Zweck der Nutzung von Application Programming Interfaces („API“) Dritter zugreifen kann. Soweit Radancy die Career Site des Kunden (wie in den Zusatzbedingungen definiert) über eine API in das ATS des Kunden integriert, erkennen die Parteien die „API-Nutzungsrichtlinie“ von Radancy unter www.radancy.com/API-Use-Policy an und stimmen dieser zu.

ii. Während der Laufzeit des Vertrags gewährt der Kunde Radancy hiermit ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer wie unter Abschnitt 12.f gestattet), nicht unterlizenzierbare (außer an die verbundenen Unternehmen von Radancy und die Subunternehmer von Radancy und ihren verbundenen Unternehmen ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der Services) Lizenz zur Vervielfältigung, Verteilung, Anzeige und Aufführung (ob öffentlich oder anderweitig), Änderung, Erstellung abgeleiteter Werke, Hosting (einschließlich routinemäßiger Backups), Übertragung und anderweitigen Nutzung von Kundenmaterialien, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um dem Kunden die Services in Übereinstimmung mit dem Vertrag zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für alle Kundenmaterialien, die Radancy zur Verfügung gestellt werden. Alle Kundenmaterialien werden bei Beendigung des Vertrages nach angemessener Anweisung des Kunden an den Kunden zurückgegeben, zerstört oder unwiederbringlich gelöscht.

b. Aggregation. Ungeachtet des Vorstehenden oder gegenteiliger Bestimmungen im Vertrag erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass Radancy und/oder seine verbundenen Unternehmen Kundendaten und abgeleitete Daten (wie in Abschnitt 7 definiert) anonymisieren und aggregieren dürfen, die Radancy und/oder die verbundenen Unternehmen von Radancy durch den Zugriff des Kunden auf die Services oder deren Nutzung zur Verfügung gestellt werden (zusammenfassend „aggregierte Daten„), und die aggregierten Daten zur Analyse, Verbesserung, Unterstützung, Bereitstellung und zum Betrieb der Services oder anderer Software oder Dienste, die von Radancy und/oder den verbundenen Unternehmen von Radancy während und nach der Laufzeit (wie in Abschnitt 4.b definiert) angeboten oder zur Verfügung gestellt werden, verwenden dürfen, vorausgesetzt, dass diese aggregierten Daten zu jedem Zeitpunkt anonymisiert sind.

c. Beschränkungen.

i. Der Kunde greift auf die Services zu und nutzt sie ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Vertrag und allen anwendbaren Gesetzen, Satzungen, Verordnungen und Verhaltensregeln, die von Zeit zu Zeit in Kraft sind („geltendes Recht„).

ii. Der Kunde darf Folgendes nicht tun und Dritten nicht gestatten: (i) die Services (einschließlich der damit verbundenen Software) zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder anderweitig zu versuchen, ihren Quellcode zu erhalten, es sei denn, eine solche Einschränkung ist nach geltendem Recht ausdrücklich verboten; (ii) zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, weiterzugeben, zu „rippen“ (kopieren), aufzuzeichnen, zu übertragen, vorzuführen, zu framen, zu verlinken oder öffentlich darzustellen, zu senden oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen oder eine andere Nutzung vorzunehmen, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Vertrags oder des geltenden Rechts erlaubt ist oder die anderweitig geistige Eigentumsrechte verletzt; (iii) die Services (einschließlich der damit verbundenen Software) zu verkaufen, zu vermieten, in Unterlizenz zu vergeben, zu verleasen oder anderweitig zu monetarisieren oder zu kommerzialisieren oder Dritten, die nicht im Rahmen des Vertrags autorisiert sind, anderweitig den Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung zu gestatten; (iv) die Services für folgende Zwecke zu nutzen: (A) Benchmarking oder Wettbewerbsanalyse der Services; (B) Entwicklung, Verwendung oder Bereitstellung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder eines konkurrierenden Dienstes; oder (C) jeden anderen Zweck, der zur Beeinträchtigung oder zum kommerziellen Nachteil von Radancy führt; (v) Unterlaufen jeglicher Technologie, die von Radancy, seinen Lizenzgebern oder Dritten verwendet wird; (vi) Entfernen oder Ändern jeglicher Urheberrechts-, Markenzeichen- oder anderer Hinweise auf geistiges Eigentum (einschließlich zum Zweck der Verschleierung oder Änderung jeglicher Hinweise auf Eigentum oder Quelle); (vii) Viren, Würmer oder Trojanische Pferde oder Programmierroutinen oder Angriffe (wie z.B. Denial of Service) zu verbreiten, die die Fähigkeit von Radancy, Zugang zu den Services (einschließlich der damit verbundenen Software) oder zu einem System oder Daten von Radancy anzubieten, beschädigen oder behindern können; (viii) Teile der Services zu löschen oder zu verändern, es sei denn, dies ist im Rahmen des Vertrages ausdrücklich gestattet; oder (ix) Data Mining, Roboter oder ähnliche Methoden zur Datensammlung oder -extraktion zu verwenden, die dazu bestimmt sind, Daten aus den Services abzuschöpfen oder zu extrahieren.

4. Laufzeit und Beendigung

a. Beginn der Laufzeit. Der Vertrag tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft, wie dieser Begriff im Auftragsformular definiert ist, und bleibt in Kraft, bis das Auftragsformular beendet ist oder gekündigt wurde. Wenn das Datum des Inkrafttretens nicht im Auftragsformular angegeben ist, ist das Datum des Inkrafttretens das Datum, an dem der Kunde das erste Auftragsformular unterzeichnet.

b. Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit des Vertrags wird im Auftragsformular festgelegt (die „anfängliche Laufzeit„). Sofern im Auftragsformular nicht anders angegeben, verlängert sich die anfängliche Laufzeit automatisch um weitere Zeiträume, die der anfänglichen Laufzeit entsprechen (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und zusammen mit der anfänglichen Laufzeit die „Laufzeit“), es sei denn, eine der Parteien zeigt mindestens dreißig (30) Tage vor Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit die Nichtverlängerung an.

c. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann den Vertrag kündigen, wenn die andere Partei gegen den Vertrag wesentlich verstößt (einschließlich der Nichtzahlung von im Rahmen des Vertrags fälligen Beträgen) und dieser Verstoß dreißig (30) Tage nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung nicht behoben ist.

d. Wirkung der Beendigung oder der Kündigung. Jede Beendigung oder Kündigung des Vertrags hat automatisch die Beendigung oder die Kündigung (je nach Fall) der Erbringung der Services zur Folge. Die Beendigung oder die Kündigung des Vertrags hat nicht zur Folge, dass andere zwischen den Parteien bestehende Vereinbarungen beendet werden. Bei Beendigung oder Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund: (i) wird der Kunde Radancy für alle bis zum Datum der Beendigung oder der Kündigung des Vertrages erbrachten Services und angefallenen Kosten bezahlen; (ii) werden alle dem Kunden gewährten Rechte und Lizenzen sofort enden und der Kunde wird den Zugriff auf und die Nutzung der Services unter dem Vertrag einstellen; (iii) wird Radancy die Erbringung aller Services unter dem Vertrag sofort einstellen (vorausgesetzt, dass Radancy auf schriftlichen Antrag des Kunden, der innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Beendigung oder der Kündigung des Vertrages gestellt wird, dem Kunden die Kundendaten für den Export oder das Herunterladen in einer von Radancy bestimmten Weise zur Verfügung stellt); und (iv) jede Partei wird alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurden, unverzüglich vernichten, mit der Ausnahme, dass eine solche Partei nicht verpflichtet ist, Kopien der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu vernichten, die (x) auf den Sicherungs-, Disaster-Recovery- oder Business-Continuity-Systemen einer solchen Partei gespeichert sind, (y) zu deren Aufbewahrung eine solche Partei nach geltendem Recht verpflichtet ist oder (z) die vernünftigerweise notwendig sind, um die Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten, wobei diese Kopien weiterhin der Vertraulichkeitspflicht gemäß Abschnitt 8 unterliegen. Alle Bestimmungen, die notwendigerweise über eine Kündigung oder eine Beendigung dieser Bedingungen hinaus fortbestehen müssen, einschließlich des ersten Satzes von Abschnitt 3.a, Abschnitt 3.b, Abschnitt 3.c, Abschnitt 6, der erste Satz von Abschnitt 7, Abschnitt 8 bis Abschnitt 12 und dieser Abschnitt 4.d, überdauern jede Beendigung oder jede Kündigung dieser Bedingungen.

5. Gebühren; Zahlung

a. Gebühren. Der Kunde zahlt an Radancy alle im Auftragsformular festgelegten Gebühren („Gebühren„) in Übereinstimmung mit dem Vertrag. Sofern im Auftragsformular nicht anders angegeben, werden die Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind nicht erstattungsfähig.

b. Zahlung. Die Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Radancy durch den Kunden zu zahlen. Verspätete Zahlungen unterliegen Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die ausstehenden Gebühren, berechnet ab dem Datum, an dem die Rechnung zur Zahlung fällig wird, bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung, ob vor oder nach einem Urteil, es sei denn, diese Gebühren werden vom Kunden in gutem Glauben beanstandet. Ohne die Kündigungsrechte von Radancy im Vertrag einzuschränken, kann Radancy die Erfüllung des Vertrags aussetzen, wenn Radancy nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung, dass die Zahlung überfällig ist, eine vollständige Zahlung erhalten hat.

c. Steuern. Alle Gebühren verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Dienstleistungssteuer, Mehrwertsteuer („MwSt„) oder anderer Steuern, die auf die Transaktion anwendbar sein können („Steuern„), die, sofern sie von Radancy erhoben werden, in der entsprechenden Rechnung aufgeführt werden und vom Kunden zu zahlen sind. Die Steuern umfassen nicht solche Steuern, die auf dem Einkommen von Radancy beruhen. Alle Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags sind frei von jeglichen Abzügen oder Einbehalten zu leisten, es sei denn, derartige Abzüge oder Einbehalte sind gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Abzug oder Einbehalt in Bezug auf Steuern von Beträgen vorzunehmen, die aufgrund des Vertrags an Radancy zu zahlen sind, wird der Kunde Radancy einen zusätzlichen Betrag zahlen, der Radancy nach dem Abzug oder Einbehalt den gleichen Betrag belässt, den Radancy ohne eine solche Verpflichtung zum Abzug oder Einbehalt zu erhalten berechtigt gewesen wäre.

6. Radancy Building Blocks

Mit Ausnahme der eingeschränkten Lizenzen, die Radancy dem Kunden unter diesen Bedingungen ausdrücklich gewährt, behalten Radancy und die Lizenzgeber von Radancy alle Rechte, Titel und Interessen an den Services (einschließlich jeglicher Software, auf die über diese Services zugegriffen werden kann, und jeglichem Quell- und Objektcode, der sich auf diese Software und/oder die Services bezieht) sowie alle damit verbundenen Design- und Geschäftsmethoden und alle andere Software, Firmware, Sequenzen, Skripte, Schnittstellen, Programmiercode, Applets, ausführbare Dateien (executables), Objekte, Dateien, Dienstprogramme, Dienste, Technologien, Erfindungen, Entdeckungen, Designs, Prozesse, Werkzeuge, Know-how, Konzepte, Techniken, Ideen, Vorlagen, Routinen und Methoden oder Urheberwerke, Marken, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen, die in Verbindung damit verwendet werden, sowie alle Rechte an geistigem Eigentum, die von oder für Radancy (allein oder zusammen mit anderen) vor der Laufzeit oder unabhängig von den Services konzipiert, geschaffen oder in die Praxis umgesetzt wurden oder die allgemeine Anwendbarkeit für das Geschäft von Radancy haben (zusammen mit allen Verbesserungen der vorgenannten Punkte) (zusammenfassend als „Radancy Building Blocks“ bezeichnet). Vorbehaltlich des Vertrags gewährt Radancy dem Kunden hiermit in dem Umfang, in dem Radancy Building Blocks in die Ergebnisse integriert und für die Nutzung der Ergebnisse durch den Kunden gemäß dem Vertrag erforderlich sind, eine lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (außer in dem Umfang, in dem eine Bedingung des Vertrags verletzt wird), weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare (außer wie unter Abschnitt 12.f gestattet)), nicht unterlizenzierbare (außer an Subunternehmer des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Nutzung der Ergebnisse) Lizenz zur Vervielfältigung, Verteilung, Anzeige und Aufführung (ob öffentlich oder anderweitig), Änderung und Erstellung abgeleiteter Werke aller Radancy Building Blocks ausschließlich in dem Umfang, der für die eigene Nutzung der Ergebnisse durch den Kunden unbedingt erforderlich ist. Mit Ausnahme der hierin festgelegten und für den Kunden zur Ausübung seiner Rechte in und an den Ergebnissen unter diesem Vertrag unbedingt erforderlichen Bestimmungen wird nichts in diesem Vertrag als Gewährung oder Übertragung von Rechten oder Lizenzen an den Radancy Building Blocks an den Kunden angesehen.

7. Ergebnisse und abgeleitete Daten

Der Kunde ist Eigentümer (i) aller Urheberwerke und anderer kreativer Materialien, die von Radancy ausdrücklich für den Kunden gemäß dem Vertrag erstellt wurden, wie sie im Auftragsformular ausdrücklich als Ergebnisse aufgeführt und beschrieben sind (zusammenfassend „Ergebnisse„), und (ii) aller Daten, die von Radancy im Rahmen dieses Vertrages aus (a) der Nutzung der Services durch den Kunden und/oder (b) der Nutzung der Kundenseiten durch die Endbenutzer des Kunden abgeleitet wurden („abgeleitete Daten„). Die Ergebnisse und abgeleiteten Daten umfassen nicht die Radancy Building Blocks. Radancy überträgt dem Kunden hiermit alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an diesen Ergebnissen und abgeleiteten Daten, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentums- und Schutzrechte, unter der Voraussetzung, dass der Kunde Radancy und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie unter Abschnitt 12.f gestattet)), nicht unterlizenzierbare (außer an die Subunternehmer von Radancy und an die Subunternehmer der verbundenen Unternehmen von Radancy) Lizenz zur Vervielfältigung, Verteilung, Anzeige und Aufführung (ob öffentlich oder anderweitig), Modifizierung, Erstellung abgeleiteter Werke, Hosting, Übertragung und anderweitigen Nutzung der Ergebnisse und abgeleiteten Daten, soweit dies für die Erbringung der Services an den Kunden in Übereinstimmung mit dem Vertrag erforderlich ist.

8. Vertraulichkeit/Datenschutz

a. Vertraulichkeit. Im Zusammenhang mit der Verhandlung und Durchführung des Vertrags kann eine Partei (die „empfangende Partei„) vertrauliche Informationen (definiert in diesem Abschnitt 8.a) der anderen Partei (der „offenlegenden Partei„) erhalten. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Materialien, die der empfangenden Partei während der Laufzeit des Vertrags von der offenlegenden Partei offengelegt werden, einschließlich Informationen über die Produkte, Software und Dienste einer Partei (in schriftlicher, mündlicher, grafischer, elektronischer oder sonstiger Form), die (i) als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind, (ii) bei mündlich offengelegten Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Offenlegung als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind oder (iii) aufgrund der Art der Offenlegung von einer vernünftigen Person als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt verstanden werden würden. Ohne den Umfang der vertraulichen Informationen von Radancy einzuschränken, stellen die Radancy-Plattform, Software von Radancy (einschließlich der Software wie unter Abschnitt 1 definiert), die Produkte und Dienste von Radancy, die Radancy Building Blocks sowie die damit verbundenen Geschäftsbedingungen von Radancy, einschließlich der Preisgestaltung, vertrauliche Informationen von Radancy dar. Jede Partei stimmt zu, dass die Geschäftsbedingungen des Vertrags als vertrauliche Informationen beider Parteien behandelt werden. Vertrauliche Informationen sind und bleiben das Eigentum der offenlegenden Partei. Die empfangende Partei ergreift während der Laufzeit und danach angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die in keinem Fall geringer sind als die Maßnahmen, die sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen Informationen ähnlicher Art ergreift. Die empfangende Partei darf keine vertraulichen Informationen zu einem anderen Zweck als in Verbindung mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag und in dem durch diesen Vertrag erlaubten Umfang verwenden. Zur Klarstellung: Nichts in diesem Abschnitt 8 soll Radancy daran hindern, Kundenmaterialien, Ergebnisse, abgeleitete Daten oder aggregierte Daten im Rahmen des Vertrags zu verwenden. Die empfangende Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Berater weiterzugeben, wenn diese Kenntnis für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (vorbehaltlich von Offenlegungsbeschränkungen, die mit den hierin dargelegten vergleichbar sind). Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (x) in dem Umfang offenlegen, in dem dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund einer Anordnung oder Auflage eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle oder in Verbindung mit einem Verfahren vor einer dieser Stellen erforderlich ist; (y) in einem Schiedsgerichts-, Vermittlungs- oder Gerichtsverfahren offengelegt werden muss, um die Rechte einer Partei durchzusetzen oder zu verteidigen; und (z) auf vertraulicher Basis gegenüber ihren Rechts- und/oder Finanzberatern. Falls die empfangende Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei aufgrund von Gesetzen oder aufgrund von Anordnungen oder Auflagen eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle oder im Zusammenhang mit einem Verfahren vor solchen Stellen offenzulegen, muss die empfangende Partei (1) die offenlegende Partei, soweit möglich, in angemessener Frist vor der Offenlegung unterrichten, so dass die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder eine Schutzanordnung beantragen kann, (2) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei zusammenarbeiten (auf Kosten der offenlegenden Partei) und (3), falls die Offenlegung letztendlich erforderlich ist, die Offenlegung auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beschränken.

Die Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts 8.a(Vertraulichkeit) gelten nicht für Informationen, die: (A) ohne Verschulden der empfangenden Partei, ihrer verbundenen Unternehmen oder ihren jeweiligen Subunternehmern, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Bediensteten, Vertretern oder Eingeladenen öffentlich zugänglich sind oder werden; (B) der empfangenden Partei von einem Dritten offengelegt werden, die gegenüber der offenlegenden Partei oder ihren verbundenen Unternehmen keiner rechtlichen Verpflichtung unterliegt, die eine solche Offenlegung verbietet; (C) der empfangenden Partei ausweislich schriftlicher Aufzeichnungen vor der Offenlegung im Rahmen des Vertrags bekannt ist; oder (D) von der empfangenden Partei ohne Verwendung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen entwickelt wird.

b. Datenschutz. Radancy unterhält ein angemessenes Informationssicherheitsprogramm, das die Sicherheit, den Datenschutz, die Vertraulichkeit und die Integrität der Kundendaten schützen soll, und setzt angemessene administrative, technologische und physische Schutzmaßnahmen ein. Die Parteien halten sich bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung oder sonstigen Verarbeitung aller personenbezogenen Daten an geltendes Recht. Der Datenschutznachtrag (Data Protection Addendum) unter www.radancy.com/en/DPA1 wird hiermit durch Bezugnahme in diese Bedingungen aufgenommen und zu einem Bestandteil derselben gemacht. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die persönlichen Daten des Kunden in das Vereinigte Königreich, die Europäische Union oder die Vereinigten Staaten übertragen, und dort verarbeitet und gespeichert werden können, in allen Fällen in Übereinstimmung mit dem Datenschutznachtrag. Mit Ausnahme des Umfangs, in dem Radancy direkte Verpflichtungen nach geltendem Recht hat, erkennt der Kunde an, dass Radancy keine Kontrolle über Kundendaten hat, die als Teil der Bereitstellung der Services gehostet werden, und den Inhalt der Kundendaten nicht aktiv überwachen oder darauf zugreifen kann. Der Kunde stellt die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten sicher (und ist ausschließlich dafür verantwortlich), und dass ihre Nutzung (einschließlich der Nutzung in Verbindung mit dem Service) mit dem gesamten geltenden Recht und geistigen Eigentumsrechten übereinstimmt.

9. Entschädigung

a. Durch Radancy. Radancy verteidigt den Kunden, seine Mitglieder, Manager, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen, die auf die Services zugreifen und diese nutzen (zusammenfassend die „Kläger des Kunden„), gegen, und zahlt jedes rechtskräftige Urteil in Bezug auf, jegliche Ansprüche Dritter, Haftungen, Verluste, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einer solchen Verteidigung), Bußgelder, Strafen, Steuern oder Schadensersatz (zusammenfassend, „Ansprüche„), die gegen die Kläger des Kunden geltend gemacht werden, ihnen auferlegt werden oder ihnen entstehen, die aus (i) einem Anspruch, dass die Nutzung der Services gemäß dem Vertrag ein Urheberrecht, ein Patent, eine Marke oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt (ein „Verletzungsanspruch„) oder (ii) einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen von Radancy gemäß Abschnitt 8(a) resultieren.

b. Verletzungsansprüche. Im Falle eines Verletzungsanspruchs kann Radancy nach eigenem Ermessen: (i) das Recht erhalten, dem Kunden die weitere Nutzung des/der betroffenen Service(s) oder Ergebnisse zu gestatten, falls zutreffend; (ii) den/die betreffenden Teil(e) des/der Service(s) oder Ergebnisse durch eine nicht verletzende Alternative mit im Wesentlichen gleichwertiger Leistung modifizieren oder ersetzen; oder (iii) das Auftragsformular in Bezug auf den/die verletzende(n) Service(s) oder Ergebnisse kündigen und eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für diesen/diese rechtsverletzende(n) Service(s) oder Ergebnisse leisten. Mit Ausnahme der Entschädigungsverpflichtungen von Radancy, die in Abschnitt 9.a oben dargelegt sind, sind die für Radancy in diesem Abschnitt 9.b dargelegten Optionen die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden für den Fall, dass von Radancy erbrachte Services oder Ergebnisse Gegenstand von Verletzungsansprüchen Dritter sind. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Radancy nicht für Verletzungsansprüche jeglicher Art, soweit diese aus Folgendem resultieren oder entstehen: (w) Änderungen an den Services, die von einer anderen Partei als Radancy vorgenommen wurden; (x) die Kombination der Services mit anderen Produkten, Prozessen oder Technologien (wenn die Verletzung ohne eine solche Kombination vermieden worden wäre); (y) die Nutzung der Services durch den Kunden auf andere Weise als in Übereinstimmung mit dem Vertrag; oder (z) die Einhaltung der vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen durch Radancy.

c. Durch den Kunden. Der Kunde verteidigt Radancy, seine Mitglieder, Manager, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen (zusammen die „Kläger von Radancy„) gegen, und zahlt jedes rechtskräftige Urteil in Bezug auf, jegliche Ansprüche, die gegen die Kläger von Radancy geltend gemacht werden, ihnen auferlegt werden oder ihnen entstehen, die sich aus oder in Verbindung ergeben mit (i) einem Anspruch, wenn Kundenmaterialien, die Radancy vom oder im Namen des Kunden zur Verwendung in Verbindung mit den Services zur Verfügung gestellt werden, ein Urheberrecht, ein Patent, eine Marke, ein Geschäftsgeheimnis oder sonstige geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, (ii) der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden hierunter, (iii) dem Zugriff auf oder der Nutzung der Services durch den Kunden auf andere Weise als durch den Vertrag gestattet, (iv) der Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus Abschnitt 8, (v) einem tatsächlichen oder angeblichen Verstoß des Kunden gegen die Datenschutzrichtlinien des Kunden oder geltender Datenschutzgesetze oder (vi) einem vorsätzlichen Fehlverhalten des Kunden.

d. Verfahren. Die entschädigte Partei unterrichtet die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch, für den sie eine Entschädigung beantragt, wobei die Unterlassung der rechtzeitigen Unterrichtung die entschädigende Partei nicht von ihren Entschädigungsverpflichtungen entbindet, es sei denn, die Partei wird durch die Unterlassung wesentlich beeinträchtigt. Die entschädigende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Untersuchung, die Verteidigung und die Beilegung des Anspruchs, es sei denn, die entschädigende Partei unterlässt oder weigert sich trotz der oben genannten Mitteilung, die Verteidigung des Anspruchs zu übernehmen. Die entschädigende Partei wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei (die nicht unangemessen verweigert, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden darf) kein nachteiliges Haftungsanerkenntnis, keine Vereinbarung oder keinen Kompromiss in Bezug auf den Anspruch eingehen. Die entschädigte Partei wird der entschädigenden Partei auf deren Kosten eine angemessene Zusammenarbeit gewähren. Die entschädigte Partei kann sich auf eigene Kosten durch einen Anwalt ihrer Wahl verteidigen lassen.

10. Haftungsbeschränkungen

a. Radancy haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Radancy, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieses Abschnitts ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

c. In den Fällen von Abschnitt 10.b haftet Radancy nicht für das Nichterzielen eines wirtschaftlichen Erfolges, entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden. Die Haftung nach vorstehendem Abschnitt 10.b ist auf den typischen, zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Auftragsformulars vorhersehbaren Schaden begrenzt.

d. Der typische vorhersehbare Schaden ist auf 100 % der gesamten Gebühren begrenzt, die im Rahmen des betreffenden Auftragsformulars in den 12 Monaten unmittelbar vor dem ersten Ereignis, das den Streitfall ausgelöst hat, gezahlt wurden.

e. Die Haftung für Schäden durch Datenverlust ist auf den Betrag begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist und der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre und der in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko steht.

f. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Radancy.

g. Eine etwaige Haftung von Radancy für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind) und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

h. Im Übrigen ist die Haftung von Radancy ausgeschlossen. Insbesondere findet die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt.1 BGB (analog) keine Anwendung.

11. Gewährleistung

a. Radancy.

i. Radancy gewährleistet, dass Radancy die Services auf professionelle Weise (mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde) in Übereinstimmung mit den allgemeinen Industriestandards durchführen wird.

ii. Radancy leistet für die von Radancy unentgeltlich angebotenen Services Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

iii. Radancy leistet für von Radancy gegen Entgelt angebotenen Services, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes im Auftragsformular vereinbart ist, Gewähr für Mängel der Services nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(1) Als Mängel gelten alle erheblichen Abweichungen von dem im Auftragsformular vereinbarten Funktionsumfang der Services.

(2) Sind die von Radancy im Rahmen des jeweiligen Auftragsformulars erbrachten Services mangelhaft, so wird Radancy nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der vom Kunden in Schrift- oder Textform mitgeteilten Mängelrüge entweder die Mängel beseitigen oder die Services erneut erbringen. Bei Verwendung von Fremdsoftware, die Radancy zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Installation von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Mängelbeseitigung gilt auch die Bereitstellung einer Nutzungsanleitung, mit der der Kunde aufgetretene Mängel in zumutbarer Weise umgehen kann, um den Service gemäß dem jeweiligen Auftragsformular zu nutzen.

(3) Gelingt die mangelfreie Erbringung der Services aus von Radancy zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden in Schrift- oder Textform gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so kann der Kunde die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen (mindern). Das Minderungsrecht ist auf die Höhe der auf den mangelhaften Teil der Leistung entfallenden monatlichen Entgelte beschränkt.

(4) Erreicht die Minderung gemäß Abschnitt 11(a)(iii)(3) in zwei (2) aufeinanderfolgenden Monaten oder in zwei (2) Monaten eines Quartals die in Abschnitt 11(a)(iii)(3) definierte Höchstgrenze (Cap), so kann der Kunde das entsprechende Auftragsformular schriftlich fristlos kündigen.

(5) Der Kunde wird Radancy unverzüglich schriftlich oder in Textform über eventuell auftretende Mängel unterrichten. Die Mängelrüge muss alle Informationen enthalten, die dem Kunden zur Verfügung stehen und die Radancy benötigt, um den Mangel zu identifizieren, zu reproduzieren, zu analysieren und zu beheben. Darüber hinaus wird der Kunde Radancy bei der Beseitigung von Mängeln unentgeltlich und in angemessener Weise unterstützen.

iv. Für die vom Kunden geltend gemachten Schadensersatzansprüche gelten die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 10.

v. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

b. Kunde.

i. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (i) alle Radancy gewährten Rechte und Lizenzen nicht gegen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten oder gegen die eigenen Richtlinien des Kunden verstoßen; (ii) der Kunde geltendes Recht einhält und die Nutzung von Kundenmaterialien durch Radancy nicht gegen geltendes Recht verstößt; und (iii) in Bezug auf Kundendaten, die Radancy zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden: (x) alle derartigen Kundendaten in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien des Kunden und geltendem Recht erhoben, abgerufen, verwendet, gespeichert, entsorgt und offengelegt wurden, (y) in Bezug auf darin enthaltene personenbezogene Daten alle relevanten Personen darüber informiert wurden, dass der Kunde Daten an Dritte weitergeben kann, damit Dienste im Namen des Kunden erbracht werden können, und dem zugestimmt haben, und (z) der Kunde alle erforderlichen Rechte, Titel, Lizenzen und Befugnisse hat, um Radancy Kundendaten zur Verfügung zu stellen und Radancy zu erlauben, die Kundendaten in dem für die Services erforderlichen Umfang zu nutzen.

ii. Der Kunde erkennt an, dass Radancy keine Haftung oder Verpflichtung übernimmt (unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig entsteht): (i) dass die Services den individuellen Bedürfnissen des Kunden entsprechen, unabhängig davon, ob diese Bedürfnisse Radancy mitgeteilt wurden oder nicht; (ii) dass der Betrieb der Services nicht mit geringfügigen Fehlern oder Mängeln behaftet ist; (iii) dass die Services mit anderer Software oder anderen Diensten oder mit Hardware oder Geräten kompatibel sind, es sei denn, in den dem Kunden zur Verfügung gestellten Dokumenten wird ausdrücklich auf die Kompatibilität verwiesen; oder (iv) für den Verlust der Verfügbarkeit oder die Beschädigung oder Zerstörung von Kundendaten.

12. Sonstiges

a. Unabhängiger Auftragnehmer. Bei der Erbringung oder Bereitstellung der Services ist Radancy ein unabhängiger Auftragnehmer (Independent Contractor), und keiner von Radancy oder den verbundenen Unternehmen von Radancy oder jeweils Radancys leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und/oder Subunternehmern ist ein Angestellter des Kunden. Im Verhältnis zwischen Radancy und dem Kunden ist Radancy allein für die Bezahlung des von Radancy beschäftigten oder eingestellten Personals verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag oder einen anderen Status handelt, einschließlich aller Sozialleistungen, Gehälter, Löhne, Abfindungen und aller Leistungen jeglicher Art, die gemäß den Beschäftigungsrichtlinien oder -praktiken von Radancy vorgeschrieben sind.

b. Verzicht; Änderung. Keine der Bestimmungen des Vertrags gilt als Verzicht oder Änderung durch eine der Parteien, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Änderung wird von einem ordnungsgemäß ermächtigtem Bevollmächtigten oder Vertreter jeder der Parteien schriftlich unterzeichnet. Der Verzicht einer Partei auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung des Vertrags ist nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung derselben oder einer anderen Bestimmung des Vertrags auszulegen, und eine Verzögerung oder Unterlassung seitens einer Partei bei der Ausübung oder Inanspruchnahme von Rechten oder Rechtsbehelfen, die ihr im Rahmen dieses Vertrags zustehen oder zustehen könnten, gilt nicht als Verzicht auf ein Recht oder Rechtsbehelfe. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, soll kein in dem Vertrag genannter Rechtsbehelf einen anderen Rechtsbehelf ausschließen, und jeder Rechtsbehelf ist kumulativ und zusätzlich zu jedem anderen hierin vorgesehenen oder nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht verfügbaren Recht oder Rechtsbehelf zulässig. Das Recht jeder Partei, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen, wird durch frühere Verzichtserklärungen, Handlungen oder Geschäftspraktiken nicht beeinträchtigt.

c. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung des Vertrages für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen dieses Vertrages, und der Vertrag wird so ausgelegt, als ob diese Bestimmung in dem Umfang, in dem sie für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wurde, nie in diesem Vertrag enthalten gewesen wäre.

d. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren. Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen Deutschlands, ohne Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtswahl. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar. Der ausschließliche Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, liegt bei den zuständigen Gerichten Hamburgs, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder nach Wirksamwerden dieses Vertrages seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

e. Gesamter Vertrag. Diese Bedingungen und die Zusatzbedingungen stellen zusammen mit dem/den Auftragsformular(en) und dem Datenschutznachtrag die gesamte Vertragsbeziehung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Der Vertrag ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Vereinbarungen, Absprachen und Verpflichtungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrags nicht auf Zusicherungen (ob fahrlässig oder unschuldig), Erklärungen oder Gewährleistungen verlässt, oder verlassen hat, die von einer Person (unabhängig davon, ob sie Partei des Vertrags ist oder nicht) abgegeben oder zugesagt wurden, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Vertrag enthalten. Im Falle eines unüberbrückbaren Widerspruchs zwischen einem der folgenden Dokumente gilt die folgende Rangfolge: (1) der Datenschutznachtrag; (2) das Auftragsformular; (3) die Zusatzbedingungen, ausschließlich in Bezug auf die spezifischen Services, für die diese Zusatzbedingungen gelten; und (4) diese Bedingungen.

f. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag in seiner Gesamtheit (einschließlich des Auftragsformulars) ohne vorherige Zustimmung an einen Erwerber aller oder im Wesentlichen aller Aktien, Vermögenswerte oder Geschäfte einer Partei abtreten darf. Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Bestimmungen ist jede angebliche Abtretung, Übertragung oder Delegation durch eine Partei null und nichtig. Die Bestimmungen des Vertrags sind für die Parteien und ihre jeweiligen Übernehmer, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommen ihnen zugute.

g. Keine Drittbegünstigten. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, ist er ausschließlich zum Nutzen der Parteien bestimmt und soll keiner anderen natürlichen oder juristischen Person Rechte als Drittbegünstigter einräumen.

h. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag (mit Ausnahme der Verpflichtung einer Partei zur Zahlung der nach diesem Vertrag fälligen Gebühren), wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach Abschluss des Vertrags eintreten und außerhalb der zumutbaren Kontrolle der nicht erfüllenden Partei liegen, wie z. B. Arbeitskräftemangel, Streik, Blockade, Krieg, zivile oder militärische Handlungen, terroristische Handlungen, böswillige Beschädigungen, Aufruhr, nationaler Notstand, Epidemien oder andere Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, staatliche Maßnahmen oder Vorschriften, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen oder der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Stromversorgung oder der Telekommunikations- oder Datennetze oder -dienste oder ähnliche Ereignisse.

i. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages erfolgen schriftlich an die im Auftragsformular angegebene Adresse und gelten als zugestellt: (i) bei Erhalt, wenn sie persönlich übergeben werden; (ii) bei Erhalt, wenn sie per vorausbezahlter First-Class-Post (oder Luftpost, wenn im Ausland), vorausbezahltem Einschreiben (oder einer gleichwertigen internationalen Sendung) versandt werden; (iii) oder 48 Stunden nach der Aufgabe zur Post für eine Adresse in Deutschland und 10 Tage nach der Aufgabe zur Post für jede andere Adresse; oder (iv) einen (1) Tag nach der Übermittlung per elektronischer Post mit Nachweis der Übermittlung. Jede Partei kann ihre Anschrift jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ändern. Eine Kopie aller an Radancy zugestellten Mitteilungen (gemäß den Methoden (i), (ii) und (iii) in diesem Abschnitt), die selbst keine Mitteilung darstellen, wird auch an legal@radancy.com gesandt.

j. Aufbau. Die Überschriften und die Abschnitts- und Absatzüberschriften, die in diesen Bedingungen verwendet werden, dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Bedingungen. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, bedeutet der hier verwendete Begriff „einschließlich“ „einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf „, und die Begriffe „enthalten“ bzw. „enthält“ bedeuten „enthalten, jedoch nicht beschränkt auf“.

k. Verhältnis zur englischen Fassung. Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen der englischen und der deutschen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Auftragsformulars, der Zusatzbedingungen und sowie der Anlage A oder Anlage 1, geht jeweils die englische Fassung vor.

Anlage A

Zusatzbedingungen

Diese Zusatzbedingungen („Zusatzbedingungen„) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radancy (die „Bedingungen„) zwischen Radancy und dem Kunden und bilden einen Teil davon; sie gelten in dem Umfang, in dem der Kunde eine der folgenden Services gemäß dem Auftragsformular erwirbt. Zusatzbedingungen für einen bestimmten Service, wie nachstehend beschrieben, gelten ausschließlich für diesen Service, mit der Ausnahme, dass die Zusatzbedingungen für Carees Sites für alle Services gelten, die über die Career Site (wie nachstehend definiert) bereitgestellt werden, es sei denn, die Bestimmungen für einen bestimmten Service stehen im Widerspruch dazu; in diesem Fall gelten die spezifischeren Bestimmungen. Begriffe, die in diesen Zusatzbedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in den Bedingungen oder im Auftragsformular zugewiesen wird.

Zusatzbedingungen für Carees Sites

Wenn der Kunde ein Auftragsformular für Career Site Services abgeschlossen hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Career Sites:

1. Radancy-Plattform-Services. Unter Verwendung der Radancy-Plattform erstellt Radancy im Namen des Kunden eine Internet-Website (eine „Career Site„), die aus Webseiten besteht, die zur Maximierung der organischen Internet-Suchergebnisse konzipiert sind und erhält diese aufrecht. Diese Webseiten spiegeln die Arbeitgebermarke (employer brand) des Kunden wider, einschließlich der vom Kunden bereitgestellten Inhalte sowie der von Radancy erstellten kreativen Materialien und Inhalte. Die Webseiten der Career Site können Seiten enthalten, die Stellensuchen ermöglichen, sowie Beschreibungen des Unternehmens des Kunden und Stellenbeschreibungen, d. h. Seiten, die sich auf bestimmte Berufskategorien und Möglichkeiten beim Kunden konzentrieren. Diese Webseiten werden unter Verwendung einer oder mehrerer geschützter Radancy-Vorlagen (die der Klarheit halber als Radancy Building Blocks bezeichnet werden) verlinkt, die Kundenmaterialien enthalten, die von Radancy entworfen und vom Kunden genehmigt wurden. Die Webseiten werden von Radancy regelmäßig aktualisiert, um die aktuell aufgelisteten offenen Stellenangebote des Kunden zu enthalten und gegebenenfalls Links zum ATS des Kunden einzubauen. Wie zwischen Radancy und dem Kunden vereinbart, können die offenen Stellenangebote des Kunden mittels Dateitransfer, Scraping der Karriere-Website des Kunden oder direkt vom ATS des Kunden unter Verwendung einer vom ATS bereitgestellten Application Programming Interfaces („API„) geliefert oder abgerufen werden, wodurch Radancy direkten Zugriff auf die im ATS des Kunden verwalteten Stellendaten erhält. Alle von Radancy unter Verwendung der Radancy-Plattform erstellten Webseiten befinden sich auf einer Subdomain der Unternehmenswebsite des Kunden oder auf einem Domainnamen (der von Radancy auf Kosten des Kunden erworben oder vom Kunden zur Verfügung gestellt wird), der so ausgewählt wird, dass er zur Optimierung der Reaktion von Suchmaschinen beiträgt.

2. Career Site Hosting Services. Radancy stellt dem Kunden ausreichend Speicherplatz auf den Servern von Radancy zur Verfügung, um die Auflistung der offenen Stellenangebote des Kunden zu jeglicher Zeit zu ermöglichen, um die Career Sites des Kunden zu hosten und den Zugriff durch Dritte darauf zu ermöglichen. Sofern nicht ausdrücklich gestattet (z.B. über das Content Management System von Radancy, wie im Auftragsformular festgelegt), hat der Kunde keinen direkten Zugang zur Änderung der Career Sites des Kunden (oder einzelner Webseiten davon). Radancy behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jede Anfrage des Kunden zur Anwendung oder Einfügung von Cookies und sonstigem Code Dritter in die gehostete Career Sites zu akzeptieren oder abzulehnen. Radancy kann die Annahme von Cookies oder Code Dritter von einer oder mehreren zusätzlichen Vereinbarungen mit dem Kunden und/oder seinen Drittanbietern abhängig machen.

Zusatzbedingungen für Candidate Relationship Management (CRM)

Wenn der Kunde ein Auftragsformular für CRM-Services abgeschlossen hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für CRM:

1. Rechte und Beschränkungen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in den Bedingungen sind die dem Kunden gemäß Abschnitt 2.a der Bedingungen gewährten Rechte zum Zugriff auf und zur Nutzung von CRM ausschließlich auf die interne geschäftliche Nutzung durch den Kunden beschränkt. Der Kunde darf das CRM oder die darin enthaltenen Funktionen weder ganz noch teilweise kommerziell verwerten oder an Dritte weiterverkaufen.

2. Kundenverpflichtungen. Bei der Nutzung von CRM (einschließlich des Versands von E-Mail-Korrespondenz und/oder SMS-Texten über CRM) hat der Kunde geltendes Recht einzuhalten, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes, soweit anwendbar.

3. Zusicherungen und Gewährleistungen des Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass alle im ATS gespeicherten oder in das CRM hochgeladenen Listen und Informationen („Lists„) vom Kunden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien des Kunden und dem geltenden Recht entwickelt, erworben oder gesammelt wurden und dass alle Verwendungen dieser Lists über das CRM oder andere Services von Radancy mit allen anwendbaren Benachrichtigungs- und Zustimmungserfordernissen in Bezug auf alle darauf erfassten Personen übereinstimmen. Darüber hinaus darf der Kunde keine Listen hochladen, die gekauft, geliehen, gemietet oder in irgendeiner Weise von einer dritten Partei erworben wurden, oder Datensätze hochladen, die aus dem Internet oder einer anderen Quelle mittels Scraping erlangt wurden oder kopiert und eingefügt wurden.

Zusatzbedingungen für Employee Referrals

Wenn der Kunde ein Auftragsformular für Employee Referrals als Teil der Services abgeschlossen hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Employee Referrals:

1. Radancy stellt dem Kunden die Integration und Wartung von Employee Referrals zur Verfügung. Radancy stellt dem Kunden detaillierte Anweisungen zur Verfügung, wie die eigenen Systeme des Kunden für die Integration mit Employee Referrals vorzubereiten sind. Sobald der Kunde alle diese Anweisungen befolgt hat, wird Radancy die Integration der Systeme des Kunden und der Employee Referrals vorbereiten und konfigurieren, und der Kunde wird Radancy jede für die Vollendung dieser Integration vernünftigerweise erforderliche Zusammenarbeit gewähren. Der Kunde ist für die Ausgestaltung seines eigenen Employee-Referrals-Programms verantwortlich, einschließlich der Bereitstellung von Prämien oder anderen Anreizen für Mitarbeiter, die erfolgreich Kandidaten empfehlen.

2. Die von Radancy unter Verwendung des Radancy Employee Referrals Services erstellte Employee Referrals Plattform des Kunden befindet sich auf einer von Radancy in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden Subdomain.

3. Radancy stellt den Mitarbeitern des Kunden (über den App Store, Google Play oder eine andere Plattform) eine gebrandete Instanz der Anwendung „My Referrals“ von Radancy zum Download zur Verfügung, die von den Mitarbeitern unter anderem dazu verwendet werden kann, Gelegenheiten zu identifizieren, Empfehlungen auszusprechen und deren Ergebnisse zu verfolgen.

Zusatzbedingungen für Metrics Services

Wenn der Kunde ein Auftragsformular für Metrics Services abgeschlossen hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Metrics Services:

1. Metrics Services.

(a) Implementierung von Conversion Tracking Pixel. Radancy erstellt ein oder mehrere Conversion Tracking Pixel, die auf der Career Site und dem ATS des Kunden platziert werden. Der Kunde stellt sicher, dass sein technisches Team, sein ATS, sein Human Resource Information System („HRIS„) oder sein Web-Asset-Management-Team („Web Manager„), soweit erforderlich, mit Radancy zusammenarbeiten, um die Conversion Pixel zu definieren und an der richtigen Stelle zu platzieren. Die Standardimplementierung umfasst ein einzelnes Conversion Pixel für bis zu drei (3) Workflows. Für zusätzliche, vom Kunden angeforderte Conversion-Workflows können zusätzliche Kosten anfallen, die während der Projekterkundungsphase festgelegt und von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Jede Änderung des ATS des Kunden während der Laufzeit kann dazu führen, dass die Parteien ein überarbeitetes Auftragsformular abschließen müssen.

(b) Media Tracking Tags. Radancy generiert Traffic und bietet Qualitätssicherung (Quality Assurance – QA) in Bezug auf Media Tracking Tags für die Dauer der jeweiligen Kampagne. Dies umfasst die Tag-Generierung, die Koordination mit dem/den Medienanbieter(n) (media vendors), um die Tracking Tags zu platzieren, und die regelmäßige Überwachung der Tag-Aktivität. Radancy wird die in diesem Abschnitt 1.b beschriebenen Media-Tracking-Dienste nur für von Radancy gebuchte oder verwaltete Medien-Kampagnen bereitstellen. Radancy behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die für das Tagging und Tracking angeforderten Quellen einzuschränken oder diese Dienste vorübergehend auszusetzen, falls ein oder mehrere Media Tracking Tags unsachgemäß implementiert wurden und unangemessene Tracking-Kosten für Dritte verursachen.

(c) Analyst Services. Wenn der Kunde Full-Service oder Premium Metrics Services erworben hat, wie auf dem Auftragsformular angegeben, stellt Radancy bis zu der im Auftragsformular angegebenen Anzahl von Stunden Radancy-Analystenzeit zur Verfügung, die in Verbindung mit den erworbenen Metrics Services verwendet werden kann. Die bei Beendigung der Laufzeit verbleibenden Stunden können nicht für einen anderen Service verwendet werden und verfallen.

2. Verpflichtungen des Kunden.

(a) Tracking-Gebühren. Radancy nutzt eine Plattform eines Drittanbieters als Teil ihrer Metrics Services. Die Gebühren für diesen Service können auf der tatsächlichen Klick- und Impressionsaktivität aus den Tracking Tags oder anderen Aktivitäten basieren. Sofern im Auftragsformular nicht anders festgelegt, gibt Radancy die Gebühren für alle Tracking-Gebühren von Drittanbietern, die mit diesen Tags verbunden sind, ohne Aufschlag an den Kunden weiter und stellt dem Kunden diese Gebühren monatlich im Nachhinein in Rechnung.

(b) Integration mit dem ATS/HRIS/Web Manager des Kunden. Der Kunde ist für alle Gebühren verantwortlich, die vom ATS, HRIS und/oder Web Manager des Kunden (wie im Auftragsformular definiert) in Verbindung mit den von Radancy bereitgestellten Metrics Services erhoben werden, einschließlich der Implementierung von Radancy Conversion Pixels. Ferner erkennt der Kunde an, dass die Metrics Services oder bestimmte Teile davon möglicherweise nicht mit allen solchen Services kompatibel sind. Der Kunde ist auch für die Implementierung des Script verantwortlich, das Radancy für die Bereitstellung der Metrics Services benötigt. Radancy ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Versäumnisse Dritter bei der Kommunikation, der Bereitstellung erforderlicher Informationen oder der ordnungsgemäßen Implementierung erforderlicher Feeds. Jede Änderung von ATS, HRIS oder Web Manager durch den Kunden während der Laufzeit (wie in den Bedingungen definiert) kann (i) zusätzliche Implementierungskosten und/oder (ii) eine Unterbrechung der Fähigkeit von Radancy zur Bereitstellung von Track-to-Hire- („TTH„) -Informationen zur Folge haben, falls zutreffend, und Radancy ist nicht für derartige Kosten oder Unterbrechungen verantwortlich.

(c) Track to Hire Data Requirements. Wenn der Kunde Track to Hire Services beauftragt hat, wie auf dem Auftragsformular angegeben:

i. Der Kunde erkennt an, dass Radancy TTH-Reporting regelmäßige Dateiexporte erfordert, und der Kunde stimmt zu, Radancy diese, wie im Auftragsformular festgelegt, aus dem ATS oder dem Aufzeichnungssystem des Kunden zur Verfügung zu stellen, die die Anzahl aller während des betreffenden Zeitraums vorgenommenen Einstellungen (hires) enthalten. Das Dateiformat und die Übertragungsmethode werden im Rahmen der Erkundungsphase festgelegt, erfordern jedoch eine sichere Datenübertragung über Secure File Transfer Protocol, LeapFILE oder Egnyte. Jede solche Datei wird akzeptiert und in die Datenbank des Kunden geladen.

ii. Jede dieser Dateien muss für jeden zutreffenden Bewerber oder jede zutreffende Einstellung (1) Kandidaten-ID (Candidate ID) oder Bewerber-ID (Applicant ID) und (2) Einstellungsdatum (Hire Date) oder Angebotsdatum (Offer Date) enthalten. Zu den optionalen Feldern, die in die ATS-Datei aufgenommen werden können, gehören: (A) Stellenkategorie (Job Category), (B) Stellenort (Job Location), (C) Stellenbezeichnung (Job Title) und (d) Anforderungs-ID (Requisition ID).

iii. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen solche Dateiexporte keine personenbezogenen Daten enthalten, einschließlich: (a) Name des Bewerbers/Kandidaten/Mitarbeiters, (b) E-Mail-Adresse des Bewerbers/Kandidaten/Mitarbeiters, (c) IP-Adresse, (d) Sozialversicherungsnummer und (e) andere sensible persönliche Informationen über den Bewerber/Kandidaten/Mitarbeiter.

3. Berichterstattung. Die Metrics Services umfassen bestimmte Datenpunkte in Bezug auf die Medienkampagnen des Kunden („Media Data„), die je nach den Möglichkeiten des jeweiligen Medienanbieters nach Impression, Klick oder beidem verfolgt werden können. Berichte, die die Media Data enthalten („Media-Report(s)„), werden online über das Metrics-Gateway-Portal von Radancy zugänglich sein. Der Kunde kann die Media Data aus dem Metrics Gateway exportieren. Die automatisierte Übertragung der Media Data an den Kunden oder der Zugriff des Kunden auf die Datensysteme oder den Datenspeicher von Radancy sind nicht Bestandteil der Metrics Services. Der Kunde hat keinen Zugang zu anderen Funktionen als dem Metrics Gateway.

Zusatzbedingungen für Hosted Apply

Wenn der Kunde ein Auftragsformular für Hosted Apply abgeschlossen hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Hosted Apply:

1. Voraussetzungen: Um auf Hosted Apply zugreifen und es nutzen zu können, muss der Kunde eine Career Site haben und der ATS-Anbieter des Kunden muss Workday sein.

2. Hosted Apply Service. Hosted Apply nutzt die vom ATS des Kunden angebotenen APIs von Workday, um die direkte Übermittlung von Bewerberdaten Dritter an das ATS des Kunden zu ermöglichen. Sobald ein Bewerber eine Bewerbung über Hosted Apply an den Kunden übermittelt, werden die Daten des Bewerbers über diese Workday-API direkt an Workday gesendet.

3. Data Transfer Details. Die Radancy-Plattform speichert die Bewerberdaten im Zwischenspeicher (cache), bis die API-Anforderung zur Übermittlung an Workday abgeschlossen ist; zu diesem Zeitpunkt werden die Bewerberdaten von Radancy gelöscht. Vor dem Zugriff auf und der Nutzung von Hosted Apply wird der Kunde die von Radancy angeforderten Details zur Datenübertragung bereitstellen.

Zusatzbedingungen für Programmatic Ad Technology

Wenn der Kunde ein Auftragsformular für programmatische Ad-Technology-Dienste („Programmatic AdTech Services„) abgeschlossen hat, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Programmatic AdTech Services:

1. Programmatic AdTech Services.

a. Im Rahmen der Programmatic AdTech Services stellt Radancy Managementdienste für die von Radancy im Namen des Kunden erworbenen Medien bereit. Ein Performance-Based Media Analyst von Radancy konfiguriert die Anfragen des Kunden, verwaltet Drittanbieter-Publisher, überwacht die Leistung und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor, um die Rendite (return of investment – ROI) zu maximieren.

b. Damit die Werbung auf der Grundlage bestimmter, vom Kunden gewünschter Parameter optimiert werden kann, wie z. B. die Beschränkung der Werbung auf Nutzer, die eine bestimmte Seite auf der Career Site besucht haben, müssen Conversion Tracking Tags vor dem Launch implementiert werden. Das Performance-Media-Team von Radancy implementiert solche Tags in Übereinstimmung mit dem Vertrag, einschließlich der oben genannten Metrics-Zusatzbedingungen, wenn solche Tags nicht bereits zuvor von Radancy implementiert wurden. Anzeigen, die über den Programmatic AdTech Service von Radancy verteilt werden, können erst nach der Implementierung und Validierung von Conversion Tracking Tags gestartet werden.

c. Der Kunde ermächtigt Radancy hiermit, die Medienkaufanfragen (media purchase requests) des Kunden über Programmatic AdTech auszuführen. Jede Anfrage („Anfrage„) muss schriftlich (auch per E-Mail) in dem als Anlage 1 beigefügten Media Purchase Authorization Form erfolgen, in dem die Medienkategorien und der vom Kunden zugewiesene genehmigte Geldbetrag angegeben sind, oder in einer anderen von Radancy bereitgestellten Form.

2. Categories of Media. Die folgenden Kategorien von Medien (categories of media) können in Verbindung mit den Programmatic AdTech Services verwaltet werden (zusammenfassend als „Performance-Based Media“ bezeichnet):

a. Programmatic Jobs: Eine Form der Werbung, bei der der Käufer nur dann zahlt, wenn messbare Ergebnisse vorliegen, wie z. B. eine Anzeigenimpression, ein Anzeigenklick oder eine nachgelagerte Aktion, wie z. B. eine Stellenbewerbung. Radancy liefert Programmatic Jobs (wie im Auftragsformular definiert) über seine proprietäre programmatische Rekrutierungsplattform in einer Vielzahl von relevanten Medien. Programmatic Jobs umfasst auch eine Form der Werbung („Slots„), bei der Stellenausschreibungen im Voraus gekauft werden und das Inventar des Kunden mit Hilfe der programmatischen Werbetechnologie von Radancy intelligent verwaltet wird.

b. Suchmaschinen (z. B. Google, Bing): Radancy recherchiert und wählt leistungsstarke jobbezogene Schlüsselwörter auf der Grundlage der Einstellungsinitiativen des Kunden aus.

c. Soziale Netzwerke (z. B. LinkedIn, Facebook): Diese sozialen Plattformen bieten die Möglichkeit, die Markenbekanntheit zu steigern und wichtige Initiativen des Kunden zu fördern.

d. Programmatic Display (z. B. Display, Video, Connected TV): Programmatic Display wurde entwickelt, um automatisch hochdefinierte Zielgruppen auf der Grundlage des Nutzerverhaltens auf der Career Site des Kunden aufzubauen. Diese Zielgruppenlisten können dann für Echtzeitgebote und andere auktionsbasierte Werbung verwendet werden, um Bewerber im Internet zu erreichen.

3. Verpflichtungen des Kunden.

a. Job-Feed. Jeder Medienkauf für gesponserte Stellenanzeigen und Suchanzeigen über Radancys proprietäres Netzwerk von Publishern erfordert einen Export der Stellen des Kunden, entweder von der Career Site des Kunden oder direkt vom ATS des Kunden. Wenn ein Job-Feed von der Career Site des Kunden nicht verfügbar ist, wird der Kunde mit Radancy zusammenarbeiten, um ihm rechtzeitig zum ATS des Kunden oder einer anderen Quelle von Stellenangeboten in Übereinstimmung mit den Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt außerdem an, dass veröffentlichte Stellenanzeigen den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters unterliegen, einschließlich des Verbots von Material, das geistige Eigentumsrechte Dritter oder Datenschutzrechte verletzt, pornografischem oder verleumderischem Material oder der Verbreitung falscher oder irreführender Stellenanzeigen, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Stellenanzeigen oder andere Materialien, die Radancy zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, mit all diesen Geschäftsbedingungen übereinstimmen werden.

b. Andere vom Kunden bereitgestellte Informationen. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit verlangen, dass Radancy Werbung auf der Grundlage von Merkmalen, die mit den vom Kunden erstellten oder erhaltenen Zielgruppenlisten verbunden sind, ausrichtet. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die in solchen Listen enthaltenen Informationen gehasht oder anderweitig modifiziert werden, so dass Radancy keine personenbezogenen Daten erhält. Der Kunde sichert ferner zu und gewährleistet, dass die Verwendung solcher Informationen durch Radancy zur Erbringung der Services, einschließlich Marketings, nicht gegen geltendes Recht verstößt.

c. Tracking Tags. Damit Werbung auf der Grundlage einer bestimmten Aktion optimiert werden kann, müssen vor dem Start Conversion Tracking Tags implementiert werden – das Performance-Media-Team stellt solche Tags zur Verfügung, wenn sie noch nicht implementiert wurden. Im Falle von Programmatic Jobs kann Werbung erst dann geschaltet werden, wenn Conversion Tracking Tags implementiert und validiert wurden.

d. Zugang zur Plattform. Bestimmte Medienanbieter, wie z.B. LinkedIn oder Facebook, können eine individuelle Genehmigung verlangen, damit Radancy im Namen des Kunden werben kann. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Radancy die Werbedienste erst dann erbringen kann, wenn der Kunde eine solche Genehmigung für Radancy erhalten hat.

4. Gebühren.

a. Die im Auftragsformular festgelegten Programmatic-Abonnementgebühren ermöglichen Radancy den Kauf einer bestimmten Menge an Medien, berechnet zu den Nettokosten von Radancy, über Programmatic AdTech pro Abonnementjahr („Allowable Media„). Empfehlungen werden mit dem Kunden besprochen und werden von Radancy nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden, die per E-Mail erfolgen kann, umgesetzt. Alle Medienkosten werden nach Erhalt der Medienkaufgenehmigung (media purchase authorization) des Kunden netto in Rechnung gestellt. Medienkäufe, die über die Allowable Media hinausgehen, unterliegen den Gebühren für Standardtarifkarten (standard rate card) für programmatische Abonnements von Radancy, die Medien- und Dienstegebühren umfassen. Während der Laufzeit kann Radancy eine Neuzuweisung von Mitteln von einer Medienkategorie zu einer anderen empfehlen, basierend auf der Leistung des angeforderten Medienkaufs oder der Kampagne, oder andere vom Kunden vorgeschlagene Anpassungen, um seine Ziele zu erreichen. Die Allowable Media werden zu Beginn eines jeden Jahres des Abonnements des Kunden zurückgesetzt. Alle Abonnementgebühren für Programmatic AdTech Services sind nicht erstattungsfähig. Die Verpflichtungen von Radancy im Rahmen dieser Zusatzbedingungen für Programmatic Advertising Technology hängen von der rechtzeitigen Zahlung aller Gebühren durch den Kunden ab.

Zusatzbedingungen für Metrics Gateway

Wenn der Kunde ein Auftragsformular abgeschlossen hat, für das Metrics Gateway als Teil der Services gemäß dem entsprechenden Auftragsformular bereitgestellt wird, gelten die folgenden Zusatzbedingungen für Metrics Gateway:

Radancy stellt dem Kunden den Zugang zu seiner proprietären Plattform, Metrics Gateway, über ein Passwort zur Verfügung, und zwar für die im entsprechenden Auftragsformular angegebene Anzahl autorisierter Mitarbeiternutzer. Der Kunde kann die verfügbaren Daten aus dem Metrics Gateway exportieren. Die automatische Übertragung von Metrics-Gateway-Daten an den Kunden oder der Zugriff des Kunden auf die Datensysteme oder den Datenspeicher von Radancy sind nicht in Metrics Gateway enthalten.

Anlage 1

Media Purchase Authorization Form

TMP Worldwide Germany GmbH, handelnd als Radancy („Radancy„), hat eine Anfrage (die „Anfrage„), wie unten in diesem Formular beschrieben, zum Kauf von Medien gemäß dem Programmatic AdTech Services Statement of Work zwischen ______________ („Kunde„) und Radancy erhalten. Bevor Radancy die Anfrage ausführt, bittet Radancy Sie, die Anfrage zu bestätigen, indem Sie auf diese E-Mail antworten und Ihre Initialen unten an den angegebenen Stellen eintragen. Nach Erhalt der Genehmigung stellt Radancy eine Rechnung in Höhe des Budgets (wie im Abschnitt Request Details der Anfrage unten angegeben) aus und beginnt mit dem angeforderten Kauf und der Verteilung von Medien.

Request Details

Medienkategorie (Media Category):

Budget €__

Gesamtlaufzeit bis Datum__

Antragstellende Abteilung (falls zutreffend):

Andere Details: __

Ich bestätige, dass ich Radancy gebeten habe, mit dem oben beschriebenen Medienkauf zu beginnen.

Ich bestätige ferner, dass ich befugt bin, diesen Auftrag im Namen des Kunden zu erteilen.